Fräulein Flips
Guten Tag, Ist es in Ordnung, das Krippenkinder mit Betreuungplatz 7-13:30 teilweise nicht zum Mittagsschlaf gelegt werden können, weil die Aufsichtspflicht dann nicht mehr gegeben ist? Es sind 10 Krippenkinder ab 1 Jahr. Es sind sowieso nur 6 Schlafplätze aufgebaut in dem Schlafraum. Aus anderen Krippen hab ich das nie gehört und dort sind immer ausreichend Schlafplätze passend zur Anzahl der Kinder. Es geht nicht darum, das Kind evtl. den Schlaf verweigert. Müde Krippenkinder können aus strukturellen Gründen öfters keine Ruhezeit erhalten. Ist das so hinzunehmen? Ist das nicht vorbei an den Bedürfnissen eines Kleinkindes? Sind das Missstände, die man melden sollte? Danke für Ihre Arbei und viele Grüße
Hallo, die Schlaf- und Ruhebedürfnisse der Kleinkinder müssen eigentlich berücksichtigt werden. Ich würde mich mal an die Aufsichtsbehörde wenden. Liebe Grüße NB
bellis123
Wann ist denn das Mittagessen beendet? Betreuung bis 13:30 ist tatsächlich eine ungünstige Uhrzeit, da es mitten in der Schlafzeit vieler Kinder ist.
Fräulein Flips
Um 11:30 ca ist Mittagessen. Aber ist es nicht unerheblich van Mittag gegessen wird? In den meisten Krippen gehen die Kinder nach dem Essen schlafen. Das ist uns klar. Aber generell gemeint... wenn eine Einrichtung Betreuung ab 7 Uhr morgens anbietet, darf es dann aus Strukturgründen passieren, dass Kinder nicht schlafen gelegt werden können, wenn sie bus 13:30 Betreuungszeit haben? Mir erschließt sich das Problem mit der Aufsichtspflicht auch nicht ganz. 10 Kinder. Sollten meist zu dritt arbeiten. Aber selbst zu zweit wäre es doch Personalkonform mit der Aufsicht? Für uns ist nicht transparent ob da tatsächlich manchmal evtl nur 1 Erzieherin für eine bestimmte Zeit anwesend ist und deshalb die Aufsichtspflicht nicht gegeben wäre.
Ally79
Bei uns gab es tatsächlich nur für die Ganztageskinder fest eingeplant Schlafenszeiten mit Aufsicht. Dafür muss eine Erzieherin vollständig mit im Zimmer sitzen, eine zweite zur Verfügung stehen, wenn diese mal raus muss. Zudem gibt es Kinder, die nicht schlafen wollen, sus dem Zimmer wollen (wickeln....) und auch dafür muss es dann eine einsetzbare Erzieherin geben. Zudem stehen ihnen Pausen zu. D.h. es stehen nicht immer alle Erzieherinnen zur Verfügung. Für Halbtagskinder gab es eine Ecke im Raum, wo sie sich auf Wunsch zum Schlafen hinlegen konnten. Einen extra Raum gab es wie gesagt nicht. Also gehe ich davon aus, dass das rechtskonform ist.
misses-cat
Hier haben nur die Kinder ein Bett die 35 Stunden oder mehr betreut werden, euer Kind wird 32,5(?) Stunden betreut? Dann gäbe es hier auch nur die Ruhe Ecke
Fräulein Flips
Alle Krippenkinder bleiben bis 13:30. Keins bleibt Ganztags. Der Plan ist sehr wohl, dass sie schlafen. Steht auch im Konzept und im Tagesplan der Einrichtung mit Bezugnahme der Wichtigkeit von Schlaf in der frühen Kindheit. Ruheecken im Krippenbereich gibt es nicht. Es ist kein offenes Konzept im Krippenbereich. Aus anderen Einrichtungen kenne ich ebenfalls, dass Krippenkinder, die einen Mittagsplatz haben, alle zum schlafen die Möglichkeit erhalten. Verweigerung des Kindes na klar ausgenommen. Aber ein 1 jähriges Kind nicht schlafen legen können weil es an Personal regelmäßig fehlt? Darum geht es. Bei 3 Kindern die ich Versorge, ist es Höchstleistung, spontan ein so müdes Kind zu managen, während Andere Kinder manchmal noch einen Nachmittagstermin haben. Lustig ist das für uns nicht. Von einer Regelung, das unter 35std kein Schlaf angedacht ist habe ich noch nie gehört. Haben Sie schriftliches dazu?
Fräulein Flips
Sie sprechen von Ü3 Kindern oder U3 Kindern? Das U3 Kinder keinen Schlafraum in Kindetageseinrichtungen haben können, ist mir neu. Das gehört eigentlich zu den Auflagen und Betriebserlaubnis einer Einrichtung die Kinder U3 betreut.
Ally79
U3 Kinder. Meine beiden waren ab dem 1. Geburtstag in der Krippe. In der Ü3 Einrichtung gab es gar keinen Mittagsschlaf mehr. Weder in der Halbtags- noch in der Ganztagsbetreuung.
Fräulein Flips
Hallo Ally, Eigentlich gibt es dann ein Problem mit der Betriebserlaubnis. Krippen ohne Schlafraum werden von der Behörde an sich nicht abgesegnet und dürften, soweit ich weiß, keine U3 Kinder dann aufnehmen.
Musiksunny
Hallo, hier muss man ganz klar die unterschiedlichen Pläne und Vorgaben der Bundesländer beachten, sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen. Selbst in der Region Berlin/Brandenburg gibt es da teils große Unterschiede und Regellungen. Sprich ausschlaggebend ist das Bundesland. Wie sind die Vorgaben für die Betriebserlaubnis? Und welcher Personalschlüssel wird vom Amt vorgegeben. Bei mir in der Kita (für Kinder von 1-6 Jahren in Berlin) haben keinen separaten Schlafraum, sondern stellen Betten/ Matratzen in die Gruppenräume (hier ist also ein extra Schlafraum kein muss.) Nach aktuellem Bildungsplan (im Sinne der Selbstbestimmung) sollen wir die Kinder fragen, ob sie schlafen möchten, ja auch schon die ganz Kleinen. Beim Windeln genau so. Wir sind zwischen Bildungsplan, Kinderschutz, Hygieneplan, Bedürfnisse der Kinder und Auflagen diverser Ämter gefangen, da diese Auflagen sich häufig gegenseitig widersprechen. Dazu kommt der sehr unübersichtlich auszurechnende Personalschlüssel, der weder Pausen, Urlaub, Schwangerschaften oder Krankheiten berücksichtigt. Man sagt bei uns oft "wir stehen immer mit einem Bein im Gefängnis ". Haben sie sich mal in der Krippe erkundigt, warum es nur 6 Betten gibt? Oder warum an einigen Tagen die Aufsicht beim Schlafen nicht gewährleistet ist? Bei Personalmangel ist man in der Zwickmühle. Denn die Konsequenz, wenn mehrere Mitarbeiter fehlen (je nach Größe der Krippe reichen da auch schon 1 oder 2 Mitarbeiter) wäre: die Einrichtung bleibt teilweise oder komplett für den Tag geschlossen. Dann wird aber gemeckert, das man nicht arbeiten kann, weil die Kita nur Notbetreuung oder geschlossen hat. Also versucht man als Einrichtung so gut es geht die Kinder zu betreuen und ohne Eltern zu verprellen. Also auch Erzieher kochen nur mit Wasser und den Mitteln die ihnen zur Verfügung stehen, daher wäre für mich der erst Weg, mich an die Erzieher zu wenden und zu fragen, bevor ich es einem Amt melde. Auch die Elternvertreter sind da ein Bindeglied. Zum Schlaf selbst: Ich habe gelernt, "Schlafentzug ist ein Foltermittel aus dem 2. Weltkrieg". Daher bekommen bei uns die Kinder die es brauchen auch ihren Schlaf.(Auch wenn einige Eltern möchten, dass wir die Kinder wach halten oder nach kurzer Zeit wecken.) Ein Schlafzyklus ist ca 1,5 Stunden. Das wird allerdings knapp (wenn das Essen mal länger dauert, oder die Kinder später einschlafen), wenn die Kinder 13:30 Uhr schon abgeholt werden müssen. Aber ich denke, das es nicht daran liegt, da sie ja geschrieben haben, dass es teilweise keinen Schlaf gibt. Also hilft nur ein freundliches Nachfragen um die Gründe zu erfahren. Ich hoffe, dass sie eine Lösung, Regelung oder Klärung herbeiführen können.
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