Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankheit die Hälfte des Lohns bekommen und die andere Hälfte Krankengeld. Und ab Februar würde ich ganz normal den Lohn bekommen.  Meine Frage ist: Bekomme ich, wenn ich ins Beschäftigungsverbot komme dann das volle Gehalt oder wird es nach den letzten 3 Monaten berechnet?  Vielen Dank und einen schönen Sonntag