Frage:
Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Hallo,
Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber ( Nebenjob) ich bin dort als Nachtwache auf 450 Euro Basis angestellt plus 200 Euro Übungsleiterpauschale. Mein Arbeitgeber sagt mir, das mir die Übungsleiterpauschale im BV nicht zusteht und ich nur eine Nacht bezahlt bekomme, da ich nicht arbeiten bin. Ich kann mir das schwer vorstellen.
Bei meinem Hauptarbeitgeber gibt es diesbezüglich keine Probleme.
Das BV wurde von dem Arbeitgeber ausgestellt.
Lg
von
lollamerci
am 04.02.2021, 09:07
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Hallo,
da Sie anwaltlich vertreten sind bin ich raus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.02.2021
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Nachtwache und Überleitungspauschale - der Zusammenhang erschließt sich mir gerade nicht......man könnte meinen, dass ein höherer (SV-Pflichtiger) Verdienst verschleiert werden soll.
Aber klar: Nachts darfst du schwanger nicht arbeiten, wenn der AG dich nicht am 'Tag einsetzen kann, muss er den üblichen Verdienst (450,-- Euro) im BV weiterzahlen. Übungsleiterpauschale wofür? Wenn du tagsüber Kurse leitest oder beaufsichtigst, kannst du das auch schwanger machen.
Welcher AG hat das BV ausgesprochen?
von
KielSprotte
am 04.02.2021, 09:38
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Danke für deine Antwort.
Ich kann durch die Übungsleiterpauschale im Monat eine Nacht mehr machen ( + die 450 Euro) und muss somit keine SV Abgaben zahlen.
Mein Arbeitgeber weigert sich mir halt mehr wie eine Nacht auszuzahlen.
von
lollamerci
am 04.02.2021, 10:55
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Dir ist klar, dass das illegal ist???? Rechtlich gesehen, machst du dich da strafbar, genauso wie dein AG......*Kopfschüttel*
von
KielSprotte
am 04.02.2021, 11:16
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Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
dein ag hat wohl angst, dass euer betrug rauskommt, wenn er den ausfall incl. ülp an die kk meldet.
musst du wissen, ob du das fass jetzt aufmachst oder nicht.
von
WonderWoman
am 04.02.2021, 12:01
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Wie soll er den Betrug der Minijobzentrale (die zahlt das schließlich) verkaufen? Eigentlich gehört so etwas gemeldet und angezeigt! Bin am überlegen die Redaktion anzuschreiben, aber vielleicht liest Frau Bader die Nachträge ja und handelt!
von
KielSprotte
am 04.02.2021, 12:38
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Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Man wundert sich nur noch... Seit Monaten betrügt man die Sozialkassen und will das vom Staat noch erstattet lassen.
Mitglied inaktiv - 04.02.2021, 12:57
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Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Für 450€ muss man doch mehr als eine Nacht arbeiten. Was soll denn da der Stundenlohn sein?
Mitglied inaktiv - 04.02.2021, 13:02
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Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Bin gerade etwa erstaunt, dass das mit dem zusättlichen Übungsleiterfreibetrag illegal ist. Mein Arbeitgeber ist einer der größten Deutschlands für ältere Menschen und dachte das wäre sicher.
Da werde ich mich definitiv nochmal informieren. Danke für eure Antworten !
Von den 450 Euro kann ich 3 Nächte machen und 4 im Monat mit dieser Übungsleiterpauschale.
von
lollamerci
am 04.02.2021, 13:15
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Bin gerade etwa erstaunt, dass das mit dem zusättlichen Übungsleiterfreibetrag illegal ist.
Wer´s glaubt.......hoffentlich greift Frau Bader durch...
von
KielSprotte
am 04.02.2021, 13:27
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
"hoffentlich greift Frau Bader durch"
was soll sie machen? Das SEK rufen?
floe
von
la-floe
am 04.02.2021, 13:43
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Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Zitat aus
https://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/rechtsgrundlagen/ehrenamtliche-mitarbeit-arbeits-beschaeftigungs-und-dienstverhaeltnisse/freibetraege-nebenberuflichkeit-kombinationen/
Minijob und Übungsleiterpauschale
Ist es möglich, einem Beschäftigten 450 Euro mtl. auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung zu bezahlen plus 250 Euro Übungsleiterpauschale und zwar von einem Arbeitgeber?
Die Kombination der Übungsleiterpauschale (ob als Jahreshonorar von 3.000 Euro oder monatlich in Höhe von 250 Euro) mit einem (einzigen!) geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijob) bei dem gleichen Arbeitgeber ist möglich. Bedingung ist, dass die Voraussetzungen der Übungsleitertätigkeit vorliegen: 1. Es muss eine für Übungsleiterpauschalen anerkannte Tätigkeit sein, 2. die Tätigkeit muss nebenberuflich sein, d. h. sie darf nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs umfassen und 3. Auftraggeber/in muss eine öffentliche Körperschaft oder gemeinnützige Organisation sein. Für die geringfügige Beschäftigung bis insgesamt max. 450 Euro muss der Arbeitgeber dann eine Pauschale von 30 Prozent (15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung und 2 Prozent Steuer) abführen. Wichtig ist, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Übungsleiterpauschale abzusichern (pädagogische Tätigkeit, nebenberuflich, im Auftrag einer gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft).
Mitglied inaktiv - 04.02.2021, 13:49
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Hallo,
Das mit der Übungsleiterpauschale verstehe ich nicht.
450 Euro Job:
Was steht im Vertrag? Nachtwache? Arbeitszeiten?
Wenn im Vertrag geregelt ist, dass du nur nachts eingesetzt wirst, muss dir dein AG keinen Arbeitsplatz am Tag anbieten.
Das Gehalt bekommst du wie bisher, also 450 Euro.
LG luvi
von
luvi
am 04.02.2021, 17:11
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Ich kann mir nur vorstellen, dass der AG sich weigert, weil dann die Krankenkasse zurecht hinterfragen würde, ob nicht etwa eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, und rückwirkend die Lohnnebenkosten verlangt, also den KK-Beitrag.
Entweder du verdienst 450 im Minijob oder 650 als TZ Job mit Lohnnebenkosten.
Mitglied inaktiv - 04.02.2021, 19:53
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Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
So oder so, der AG muss dir das zahlen was dir auch ihbe Schwangerschaft und BV zustehen würde. Darauf kannst du pochen. Evtl muss es aber versteuert werden.
Ob der AG es später von der KK wieder bekommt oder nicht kann dir egal sein.
Fraglich ist aber ob euch nicht beiden Ärger droht wegen der 200€ ÜP. Da abef nicht mein Fachgebiet, kann ich das nicht beantworten.
von
Felica
am 04.02.2021, 20:55
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Du gefällst mir.....
Wunderbarer kommentar!!!!
Erheitert meinen tag!
Mitglied inaktiv - 04.02.2021, 22:40
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Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Und schon gibt es keine Antwort mehr. Als wenn sie es nicht wüsste. Steht doch da mit ülp eine Nacht mehr mit abgabenfreien Lohn
Mitglied inaktiv - 05.02.2021, 10:51
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
Ich hatte heute einen Termin bein Anwalt um mich beraten zu lassen.
Mit der Übungsleiterpauschale ist alles Rechtens, da sowohl mein Arbeitgeber und ich die Vorraussetzungen dazu erfüllen.
Mein Gehalt steht mit weiterhin zu, der Anwalt wird sich darum kümmern.
Schade finde ich es, das hier anscheinend mit Halbwissen um sich geworfen wird, Betrug vorgeworden und man dann noch persönlich " angegriffen " wird.
Wenn man etwas hinterfragt, ist das ok - aber die Art und Weise muss passen.
Danke an diejenigen, die mir normal geantwortet haben.
Lg
von
lollamerci
am 05.02.2021, 12:30
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?
ist ausschließlich nachtarbeit angegeben? jetzt is blöd, da du anwalt hast darf frau bader eigentlich nix sagen...
von
mellomania
am 05.02.2021, 12:40