Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Hallo, Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber ( Nebenjob) ich bin dort als Nachtwache auf 450 Euro Basis angestellt plus 200 Euro Übungsleiterpauschale. Mein Arbeitgeber sagt mir, das mir die Übungsleiterpauschale im BV nicht zusteht und ich nur eine Nacht bezahlt bekomme, da ich nicht arbeiten bin. Ich kann mir das schwer vorstellen. Bei meinem Hauptarbeitgeber gibt es diesbezüglich keine Probleme. Das BV wurde von dem Arbeitgeber ausgestellt. Lg

von lollamerci am 04.02.2021, 09:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind bin ich raus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2021



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Nachtwache und Überleitungspauschale - der Zusammenhang erschließt sich mir gerade nicht......man könnte meinen, dass ein höherer (SV-Pflichtiger) Verdienst verschleiert werden soll. Aber klar: Nachts darfst du schwanger nicht arbeiten, wenn der AG dich nicht am 'Tag einsetzen kann, muss er den üblichen Verdienst (450,-- Euro) im BV weiterzahlen. Übungsleiterpauschale wofür? Wenn du tagsüber Kurse leitest oder beaufsichtigst, kannst du das auch schwanger machen. Welcher AG hat das BV ausgesprochen?

von KielSprotte am 04.02.2021, 09:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Danke für deine Antwort. Ich kann durch die Übungsleiterpauschale im Monat eine Nacht mehr machen ( + die 450 Euro) und muss somit keine SV Abgaben zahlen. Mein Arbeitgeber weigert sich mir halt mehr wie eine Nacht auszuzahlen.

von lollamerci am 04.02.2021, 10:55



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Dir ist klar, dass das illegal ist???? Rechtlich gesehen, machst du dich da strafbar, genauso wie dein AG......*Kopfschüttel*

von KielSprotte am 04.02.2021, 11:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

dein ag hat wohl angst, dass euer betrug rauskommt, wenn er den ausfall incl. ülp an die kk meldet. musst du wissen, ob du das fass jetzt aufmachst oder nicht.

von WonderWoman am 04.02.2021, 12:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Wie soll er den Betrug der Minijobzentrale (die zahlt das schließlich) verkaufen? Eigentlich gehört so etwas gemeldet und angezeigt! Bin am überlegen die Redaktion anzuschreiben, aber vielleicht liest Frau Bader die Nachträge ja und handelt!

von KielSprotte am 04.02.2021, 12:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Man wundert sich nur noch... Seit Monaten betrügt man die Sozialkassen und will das vom Staat noch erstattet lassen.

Mitglied inaktiv - 04.02.2021, 12:57



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Für 450€ muss man doch mehr als eine Nacht arbeiten. Was soll denn da der Stundenlohn sein?

Mitglied inaktiv - 04.02.2021, 13:02



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Bin gerade etwa erstaunt, dass das mit dem zusättlichen Übungsleiterfreibetrag illegal ist. Mein Arbeitgeber ist einer der größten Deutschlands für ältere Menschen und dachte das wäre sicher. Da werde ich mich definitiv nochmal informieren. Danke für eure Antworten ! Von den 450 Euro kann ich 3 Nächte machen und 4 im Monat mit dieser Übungsleiterpauschale.

von lollamerci am 04.02.2021, 13:15



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Bin gerade etwa erstaunt, dass das mit dem zusättlichen Übungsleiterfreibetrag illegal ist. Wer´s glaubt.......hoffentlich greift Frau Bader durch...

von KielSprotte am 04.02.2021, 13:27



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"hoffentlich greift Frau Bader durch" was soll sie machen? Das SEK rufen? floe

von la-floe am 04.02.2021, 13:43



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Zitat aus https://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/rechtsgrundlagen/ehrenamtliche-mitarbeit-arbeits-beschaeftigungs-und-dienstverhaeltnisse/freibetraege-nebenberuflichkeit-kombinationen/ Minijob und Übungs­lei­ter­pau­schale Ist es möglich, einem Beschäf­tigten 450 Euro mtl. auf Basis einer gering­fü­gigen Beschäf­ti­gung zu bezahlen plus 250 Euro Übungs­lei­ter­pau­schale und zwar von einem Arbeit­geber? Die Kombi­na­tion der Übungs­lei­ter­pau­schale (ob als Jahres­ho­norar von 3.000 Euro oder monat­lich in Höhe von 250 Euro) mit einem (einzigen!) gering­fü­gigen Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis (Minijob) bei dem glei­chen Arbeit­geber ist möglich. Bedin­gung ist, dass die Voraus­set­zungen der Übungs­lei­ter­tä­tig­keit vorliegen: 1. Es muss eine für Übungs­lei­ter­pau­schalen aner­kannte Tätig­keit sein, 2. die Tätig­keit muss neben­be­ruf­lich sein, d. h. sie darf nicht mehr als ein Drittel der Arbeits­zeit eines vergleich­baren Voll­zeit­er­werbs umfassen und 3. Auftrag­geber/in muss eine öffent­liche Körper­schaft oder gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tion sein. Für die gering­fü­gige Beschäf­ti­gung bis insge­samt max. 450 Euro muss der Arbeit­geber dann eine Pauschale von 30 Prozent (15 Prozent Renten­ver­si­che­rung, 13 Prozent Kran­ken­ver­si­che­rung und 2 Prozent Steuer) abführen. Wichtig ist, die Voraus­set­zungen für die Inan­spruch­nahme der Übungs­lei­ter­pau­schale abzu­si­chern (pädago­gi­sche Tätig­keit, neben­be­ruf­lich, im Auftrag einer gemein­nüt­zigen oder öffent­lich-recht­li­chen Körper­schaft).

Mitglied inaktiv - 04.02.2021, 13:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Hallo, Das mit der Übungsleiterpauschale verstehe ich nicht. 450 Euro Job: Was steht im Vertrag? Nachtwache? Arbeitszeiten? Wenn im Vertrag geregelt ist, dass du nur nachts eingesetzt wirst, muss dir dein AG keinen Arbeitsplatz am Tag anbieten. Das Gehalt bekommst du wie bisher, also 450 Euro. LG luvi

von luvi am 04.02.2021, 17:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Ich kann mir nur vorstellen, dass der AG sich weigert, weil dann die Krankenkasse zurecht hinterfragen würde, ob nicht etwa eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, und rückwirkend die Lohnnebenkosten verlangt, also den KK-Beitrag. Entweder du verdienst 450 im Minijob oder 650 als TZ Job mit Lohnnebenkosten.

Mitglied inaktiv - 04.02.2021, 19:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

So oder so, der AG muss dir das zahlen was dir auch ihbe Schwangerschaft und BV zustehen würde. Darauf kannst du pochen. Evtl muss es aber versteuert werden. Ob der AG es später von der KK wieder bekommt oder nicht kann dir egal sein. Fraglich ist aber ob euch nicht beiden Ärger droht wegen der 200€ ÜP. Da abef nicht mein Fachgebiet, kann ich das nicht beantworten.

von Felica am 04.02.2021, 20:55



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Du gefällst mir..... Wunderbarer kommentar!!!! Erheitert meinen tag!

Mitglied inaktiv - 04.02.2021, 22:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Und schon gibt es keine Antwort mehr. Als wenn sie es nicht wüsste. Steht doch da mit ülp eine Nacht mehr mit abgabenfreien Lohn

Mitglied inaktiv - 05.02.2021, 10:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

Ich hatte heute einen Termin bein Anwalt um mich beraten zu lassen. Mit der Übungsleiterpauschale ist alles Rechtens, da sowohl mein Arbeitgeber und ich die Vorraussetzungen dazu erfüllen. Mein Gehalt steht mit weiterhin zu, der Anwalt wird sich darum kümmern. Schade finde ich es, das hier anscheinend mit Halbwissen um sich geworfen wird, Betrug vorgeworden und man dann noch persönlich " angegriffen " wird. Wenn man etwas hinterfragt, ist das ok - aber die Art und Weise muss passen. Danke an diejenigen, die mir normal geantwortet haben. Lg

von lollamerci am 05.02.2021, 12:30



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - hat der Arbeitgeber recht?

ist ausschließlich nachtarbeit angegeben? jetzt is blöd, da du anwalt hast darf frau bader eigentlich nix sagen...

von mellomania am 05.02.2021, 12:40



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