Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Sonnenblumi123

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Hallo Frau Bader, ich bin Zahnarzthelferin und in der 6ssw. Mein Chef will mir nun ein Beschäftigungsverbot ausstellen weil ich aktuell Krankgeschrieben bin und es mir nicht gut geht. Bin gesundheitlich und psychisch angeschlagen. Für mein Chef ist ein BV besser als eine Krankmeldung sagt er wegen Geld. Er meinte wenn es mir besser geht nach der Anfangsphase und ich wieder arbeiten kann dann würde er das BV zurück nehmen. Geht das denn? Er schreibt das BV weil er gerade keine Möglichkeit hat meinen Arbeitsplatz um zu gestalten. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann ein Bv aussprechen, das spielt aber praktisch keine Rolle, wenn Sei arbeitsunfähig sind. Dies geht nämlich vor. Liebe Grüße NB


la-floe

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hi, nein, das geht natürlich nicht. Bei einer AU bist du arbeitsunfähig, bei einem BV bist du grundsätzlich arbeitsfähig. Also zwei völlig verschiedene Dinge, das kann man sich auch nicht einfach so aussuchen. floe


mellomania

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Nein.. au geht Bv immer vor. Und er darf bv auch nur aussprechen wenn er alle Möglichkeiten uf ersatztätigkeiten geprüft hat und nichts möglich ist. Auch Admininstration, Telefon, Empfang. Hätte er dies, müsstest du dies annehmen. Ein Wahlrecht hast du nicht. Aber solange du krank geschrieben bist, läuft das weiter


Sonnenblumi123

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Vielen Dank ihr lieben. Wir haben uns jetzt so geeinigt das er mir ab nächste Woche das BV gibt. Und ich soll Bescheid sagen wenn es mir besser geht und dann könnte ich auch Teilzeit Büro machen oder von zuhause aus...?! Ich bin ja mal gespannt...


Mitglied inaktiv

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Du musst aber gesund sein... Keine AU!


mellomania

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solange deine krankmeldhng läuft. man kann sich nicht drauf einigen. das ist sozialbetrug. was ihr BEIDE macht.


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