Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes 2 Jahre elternzeit genommen, diese endet Anfang März. Jetzt bin ich aber wieder schwanger, der Mutterschutz beginnt erst Anfang Mai. In der Zwischenzeit, so war die Absprache mit der Personalabteilung, sollte ich ins betriebliche beschäftigungsverbot gehen. Dieses wird für jede Schwangere im Unternehmen verhängt, in meiner ersten ss war ich auch voll bezahlt zu Hause. Jetzt haben mein Mann und ich auch schon mit dem Geld fest gerechnet, zumal es ja auch erheblichen Einfluss auf die Höhe des Muttergeldes hat. Heute hat mein Chef mich angerufen, er möchte nächste Woche mit mir besprechen wie ich im Büro (eigentlich nicht mein arbeitsbereich) eingesetzt werden kann für die Zeit. Da ich aber meinen Sohn zu Hause habe (er wird nur 4 Tage für je 5 Stunden betreut) kann ich auf keinen Fall auf meine vollen 39 Stunden gehen. Ich habe nun aber natürlich auch keinen fristerechten Antrag auf teilzeit gestellt, da ich die Info hatte ich müsste nicht arbeiten. Selbst wenn mein Chef sich nun spontan auf teilzeit einlässt, geht uns einiges an Geld verloren. Ich weiß dass das jetzt etwas dreist klingt, schließlich gehe ich für das Geld nicht arbeiten, aber wir haben fest damit gerechnet und hätten die Dinge familienintern anders geplant wenn wir es schon am Anfang meiner Schwangerschaft gewusst hätten. Meine Frage ist also, wie kurzfristig und in welchem stundenumfang darf mein Chef mich einsetzen? Gibt es eine Möglichkeit trotz teilzeitbeschäftigung ans volle Gehalt zu kommen? Liebe Grüße Lena

von Lena61289 am 23.02.2023, 19:19



Antwort auf: Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

Hallo, ich kann Ihrer Argumentation gar nicht folgen. Entweder Sie stehen dem Arbeitgeber in Vollzeit zur Verfügung, dann können Sie auch für Vollzeit ein Beschäftigungsverbot bekommen. Oder eben nur für Teilzeit. Sie können ja nicht Vollzeitlohn kriegen, aber nur Teilzeit zur Verfügung stehen. Auch das Argument, Sie sind vom BV ausgegangen und benötigen den Lohn, ist ohne Relevanz. Ich als Arbeitgeber würde in dieser Situation finden, dass die Sache ein "Geschmäckle" hat. Und selbstverständlich kann der Arbeitgeber Sie ganz kurzfristig umsetzen und kein Beschäftigungsverbot aussprechen. Und, um abschließend Ihre Frage zu beantworten: Nein, es gibt keine Möglichkeit, trotz Teilzeitbeschäftigung ans volle Gehalt zu kommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2023



Antwort auf: Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

Dei Chef kann an einem Fr anrufen das du Mo morgen auf der Arbeit zu sein hast. Du willst ja schließlich dein Gehalt Und wenn du vollzeit haben willst hast du vollzeit zu arbeiten

von misses-cat am 23.02.2023, 19:24



Antwort auf: Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

Das ist mit schon klar @misses-cat , aber ich kann nicht vollzeit arbeiten, da ich ein Kind zu betreuen habe und habe keine teilzeit beantragt weil mir gesagt wurde ich käme ins BV. Mir ist auch noch eingefallen, dass ich aus dem ersten BV noch ca 3 Wochen Urlaub übrig habe, könnte ich die spontan nehmen?

von Lena61289 am 23.02.2023, 19:40



Antwort auf: Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

Da liegt dein Fehler wer ein vollzeit bv haben will muss für vollzeit Betreuung sorgen. Urlaub könntest du versuchen, du hast auch wahrscheinlich noch mehr Urlaub da man auch im Mutterschutz Urlaub erwirbt, aber der Arbeitgeber kann ablehnen wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen

von misses-cat am 23.02.2023, 19:59



Antwort auf: Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

Er darf es von heute auf morgen. Ihr werdet privat eine Lösung finden müssen. Dein Chef ist im Recht. Er muss von Gesetz her sogar so handeln. Dein Einwand, ihr habt damit gerechnet gilt nicht. Den du hättest von Anfang an immer damit rechnen müssen. Es gibt kein Recht auf BV.

von Neverland am 23.02.2023, 21:10



Antwort auf: Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

Dein Arbeitgeber kann heute anrufen und selbstverständlich erwarten, dass du morgen pünktlich zur Arbeit erscheinst und deinen Vollzeitarbeitsvertrag erfüllst. Welche Tätigkeit er dir gibt, ist egal, solange sie mutterschutzkonform ist. Was hättest du denn im Falle einer Fehlgeburt gemacht? Dann hättest du auch wieder Vollzeit arbeiten müssen. Kannst du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen, musst du kündigen. Besser wäre es, eine Betreuung für dein Kind zu haben. Vielleicht kann es länger im Kindergarten bleiben? Oder dein Mann nimmt Urlaub und betreut das Kind in der Zeit. Urlaub muss dir auch nicht so kurzfristig bewilligt werden.

von 3wildehühner am 23.02.2023, 23:03



Antwort auf: Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

Ihr AG darf von heute auf morgen ein BV aufheben. Das BV wurde bis dato nicht mal ausgesprochen. Damit zu rechnen heißt nicht, dass man es bekommt, zumal es, wie vor 2 Jahren, z. B. keine Einschränkungen bzgl. Corona mehr gibt. Ich kann mir vorstellen, dass es deswegen bei der 1. Schwangerschaft zum BV kam. Ihr AG darf sie in einem anderen Bereich einsetzen insofern der mutterschutzkomform ist. Er könnte sie bei der Arbeit z. B. auch nur die Stunden "absitzen" lassen. Was Sie jetzt machen können? - Auf Kulanz ihres AG hoffen, dass er TZ zustimmt. Besser wäre für sie sogar TZ in EZ, weil sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden können um Mutterschutzgeld in VZ-Höhe zu bekommen. Zudem können sie beim EG-Antrag den Mutterschutz mit einberechnen lassen, was ihr EG erhöhen wird. (In der Regel wird die Mutterschutzzeit automatisch ausgeklammert.) Da Sie die EZ nicht mehr fristgerecht stellen können bleibt nur auf die Kulanz ihres AG zweck Zustimmung zu haben. - Verlängerung der EZ bis zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Das geht nur mit Zustimmung ihres AG, weil sie die Meldefrist von 7 Wochen nicht mehr einhalten können. - VZ arbeiten. Dafür müssen sie die Betreuung ihres Sohnes sicherstellen. Das hätten sie sowieso gemusst, denn sie können kein BV für VZ haben wollen, aber in echt nicht VZ arbeiten können. BV können sie nur in der Höhe bekommen wie sie auch arbeiten können. Evtl. können sie die jetzige Betreuung kurzfristig aufstocken. Ansonsten müssen sie es privat regeln, was auch u. a. ein Babysitter sein kann. Das kostet zwar Geld, kann aber vor einer Kündigung schützen. - Wenn ihr AG einer Verlängerung der EZ aus Kulanz zustimmt, aber aus betrieblichen Gründen kein TZ in EZ zustimmt können sie TZ in EZ bei einem anderen AG tätig werden. Dafür muss ihr AG allerdings zustimmen, was er machen sollte, wenn er ihnen das nicht anbieten kann. - Ihr AG ermöglicht ihnen den Resturlaub von 3 Wochen zu nehmen. Da sie damit nicht alle Wochen bis zum neuen Mutterschutz abdecken können verbleibt weiterhin Zeit wo sie arbeiten müssen. Was Sie nicht machen sollten, sich ein BV vom Gynökologen holen. Ihr AG hat das Recht das prüfen zu lassen und in Frage zu stellen, ob sie hätten wirklich VZ arbeiten können. Die Krankenkasse prüft sowas genau und bei Falschmeldung wird diese das Geld vom BV zurück fordern, was z. B. dann auch keine Vorteile für ihr EG har. (VZ angeben, aber nicht arbeiten können wegen fehlender Betreuung) Was ihr AG machen kann? - Sie VZ zur Arbeit einteilen. Dabei kann er die Arbeitszeiten fordern. Diese müssen nicht mit den Betreuungszeiten ihres AG übereinstimmen. - Sollten sie dem nicht nachkommen können kann er ihnen fristlos kündigen. - Verlängerung der EZ aus Kulanz zustimmen. Er kann es auch ablehnen. - TZin EZ aus Kulanz zustimmen. Kulanz, weil die EZ nicht fristgerecht verlängert wurde. - Änderung des Vertrages auf TZ zustimmen. - Bei TZ bzw. TZ in EZ ihren Wunscharbeitszeiten zustimmen. Er kann diese auch ablehnen und z. B. bei 15 Wochenstunden fordern, dass sie 5 Tage á 3 Stunden arbeiten. - Rücksicht auf die Betreuungszeiten ihres Sohnes nehmen. Er muss es nicht.

von Ani123 am 23.02.2023, 23:26



Antwort auf: Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

Hallo, Hast du mit deinem Arbeitgeber schon besprochen, ob es möglich ist, die Elternzeit zu verlängern? Wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist, brauchst du dich auch nicht an die 7 Wochen-Frist halten. Vielleicht könntest du ja auch TZ in Elternzeit arbeiten, in der Zeit, in der dein Kind betreut ist. So hättet ihr zumindest ein Teilzeit Einkommen Wenn du die Elternzeit nur bis Mutterschutzbeginn verlängerst, erhältst du im Mutterschutz das Gehalt aus der Vollzeit Stelle. LG luvi

von luvi am 24.02.2023, 00:37



Antwort auf: Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

Danke für eure Antworten! Das heißt das Beste worauf ich hoffen kann ist Verlängerung der EZ in TZ. Denn da mein Arbeitgeber ja scheinbar Personalmangel hat, wird er sich auf EZ nicht einlassen. Ich kann die Betreuung meines Sohnes nicht auf VZ erhöhen und Verwandte haben wir auch nicht vor Ort. Mein Mann ist Pendler und 4 Tage in der Woche komplett weg.. Bei einforderung der VZ müsste ich kündigen:/ aber selbst das geht ja gar nicht so kurzfristig. Finanziell ist das alles leider eine Katastrophe, selbst bei tz würde ich dann gerade soviel kriegen, das die Förderung zur Betreuung wegfällt, genauso wie das wohngeld. Das würde bedeuten ich reiß mir ein Bein aus und wir kratzen trotzdem genauso am Existenzminimum wie vorher. Das BV in meiner ersten ss war nicht wegen corona verhängt, sondern wird wegen des engen Kontakts mit behinderten Menschen schon seit Jahrzehnten generell verhängt. Wie hätte ich also mit sowas jetzt rechnen können...das war ein sehr dummer Fehler von mir. Wie oben bereits geschrieben, wir hätten als Familie ja alles ganz anders geplant wenn ich das zu Beginn meiner ss gewusst hätte

von Lena61289 am 24.02.2023, 07:44



Antwort auf: Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

Da es wirklich ein mega kurzer begrenzter Zeitraum von zwei Monaten ist, würde ich versuchen, eurer beider Urlaub in dieser Zeit genommen zu bekommen, und zwar deine drei plus x Wochen, die du noch hast und in diesem Jahr in MuSchu noch bekommst, dann bleiben vllt noch drei Wochen, die dein Mann nehmen kann. Oder dein Mann nimmt zwei Tage Urlaub jede Woche in denen du Stunden ranklotzt, die du dann die anderen Tage zusammen mit deinem Urlaub abfeierst. Wenn es dann gar nicht reicht, dann nimm den Rest unbezahlten Urlaub. Wenn die Büroarbeit angeboten wird, frage doch auch mal, ob du dein Kind zwei Stunden pro Tag mitbringen kannst oder ob es möglich ist, die restlichen Stunden abends im HO zu machen. Wegen der paar Wochen würde ich kein großes Fass aufmachen oder eine Kündigung riskieren, da findet sich bestimmt eine Lösung. Unabhängig davon, darf man nie mit etwas planen, was einem nicht zusteht, aber die Lektion hast du jetzt ja lernen müssen, da braucht man nicht mehr drauf rumreiten…

von netteKlarinette am 24.02.2023, 08:00



Antwort auf: Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

Moin, du hast 2 Jahre EZ für dein 1. Kind genommen? Dann kannst du diese doch einfach ohne Zustimmung des AG verlängern. floe

von la-floe am 24.02.2023, 10:18



Antwort auf: Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

Sicher, aber sie schafft den Vorlauf nicht bis Anfang März

von netteKlarinette am 24.02.2023, 10:42



Antwort auf: Wie kurzfristig darf mein Arbeitgeber mich im beschäftigungsverbot einsetzen?

@netteKlarinette danke für die lieben Worte. Bei Urlaub bin ich ja auch auf das wohlwollen meines Arbeitgebers angewiesen. Ich werde einfach das Gespräch abwarten müssen jetzt. Mein Chef ist ein netter Mensch, der auch denke ich auch auf meine Bedürfnisse eingehen wird insofern er es betrieblich vereinbaren kann...hilft nur Daumen drücken

von Lena61289 am 24.02.2023, 11:34



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