Arbeitgeber reicht so spät Beschäftigungsverbot bei der Krankenkasse ein

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber reicht so spät Beschäftigungsverbot bei der Krankenkasse ein

Hallo Frau Bader, ich war schwangerschaftsbedingt vom 8.10 bis 30.10 krankgeschrieben. Meine Chefin müsste mir aufgrund der Tätigkeiten sowieso ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Nur leider hat die gar keine Ahnung davon und es interessiert sie auch nicht wirklich. Denn sie hat, ohne es mir vorher mitzuteilen, ab dem 12.10. Kurzarbeit beantragt. ich habe mit ihr telefoniert und auch persönlich mit ihr geredet und sie hat behauptet sie hätte auch ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. ich habe nichts schriftlich, obwohl ich sie drauf angesprochen habe. Nun habe ich bei der Krankenkasse angerufen und die haben natürlich nichts von ihr bekommen. auf Anrufe reagiert sie nicht und per WhatsApp hat sie mir geschrieben, sie hätte es noch nicht eingereicht weil der Monat noch nicht abgeschlossen ist. somit würde sie es erst nächste Woche einreichen. das problem ist nur, dass ich nach Stunden bezahlt werde und die Abrechnungen der letzten 3 Monate zählen. da habe ich natürlich mehr verdient was kann ich denn jetzt machen? ich weiß dass sie das extra macht, weil sie sauer ist dass ich krankgeschrieben war. außerdem habe ich auch nichts schriftlich dass ich in kurzarbeit bin. und was noch dazu kommt ist, dass meine Frauenärztin und Hausarzt im Urlaub sind. also bin ich ja unentschuldigt oder? ich hatte nämlich am 29.10 noch mit meiner Chefin telefoniert und sie meinte ich brauche keine Krankschreibung, da sie mir eh ein Beschäftigungsverbot ausstellt. liebe Grüße nadine

von nadine0710 am 02.11.2020, 14:07



Antwort auf: Arbeitgeber reicht so spät Beschäftigungsverbot bei der Krankenkasse ein

Hallo, die Krankschreibung geht dem BV vor. Das BV ist deshalb unerheblich. Die Kurzarbeit muss angekündigt weren und setzt voraus, dass sie überhaupt möglich ist (Tarifvertrag o Arbeitsvertrag o Betriebsvereinbarung o Zustimmung). Wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.11.2020



Antwort auf: Arbeitgeber reicht so spät Beschäftigungsverbot bei der Krankenkasse ein

Ist doch egal wann die es einreicht, sie muss es erst zahlen und bekommt es im nach hinein von der KK erstattet. Oft erst Monate später. Das kann dir also völlig egal sein wann der AG das der KK weiterreicht, der AG verzögert nur die Erstattung. Zumal die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft gelten, nicht die 3 Monate Einkommen vor Ausstellung des BV. Dein Einkommen also lange feststeht und sich daran jetzt auch nichts mehr ändert.. Auch der Einwand das der Monat Oktober jetzt erst abgerechnet wird ist völlig korrekt, damit bekommt die KK jetzt frühestens die Meldung. Die können also noch gar nichts haben. Davon ab hebelt deine AU jedes BV aus, das BV kann also frühestens ab dem 1.11.20 überhaupt ausgestellt werden bzw erst heute wenn das dein erster Arbeitstagt gewesen wäre. Deine Chefin hat dir, wenn auch erst einmal mündlich, ein BV ausgestellt, also wird das jetzt wohl seiner Wege gehen. Übrigens muss deine Chefin gar nichts, sie kann auch sagen das sie dir eine andere Arbeit gibt welche mit dem Mutterschutz konform geht, dann ist nichts mit BV. Und wegen Ahnung, auch du solltest dich mal dringend erst einmal informieren bevor du unnötig die Pferde scheu machst.

von Felica am 02.11.2020, 15:29



Antwort auf: Arbeitgeber reicht so spät Beschäftigungsverbot bei der Krankenkasse ein

Die Hauptfrage ist: Sind Sie arbeitsfähig? Wenn ja und ihr AG kann ihnen keine geeignete Arbeit zur Verfügung stellen, stellt er ein BV aus. DasBV kann er zu jeder Zeit, auch binnen eines Tages, aufheben. Sollten Sie dann plötzlich AU sein hat der AG das Recht, das anzufechten und prüfen lassen. Gerade auf den Hintergrund, dass sie bis vor dem BV AU waren bestehen erhöhte Zweifel an die bestehende Arbeitsfähigkeit und Ausschluss von Betrug, denn mit BV stehen sie zurzeit finanziell besser da. Für das EG ist es unrelevant, denn wenn sie schwangerschaftsbedingt AU sind können sie die Zeit zur Berechnung ausklammern lassen. Wenn sie nicht arbeitsfähig sind sind sie AU. Finanziell schlechter als BV, aber es entspricht dem aktuellen gesundheitlichen Zustand ihrerseits. In dem Fall können sie keiner Arbeit nachgehen. Ein vorsätzlich angestrebtes BV, nur um nicht AU zu sein, muss zurück gezahlt werden, wenn heraus kommt, dass eigentlich eine AU nötig gewesen wäre. Ich unterstelle ihnen nicht, dass sie sowas planen, aber sie sollten das bedenken. Bzgl. gestern (2.11.), wo sie nicht bei der Arbeit waren. Haben Sie es schriftlich, dass sie ein BV ab November haben? Wenn ja, dann ist alles gut. Wenn nein, dann hätten sie zur Arbeit müssen. Da sie nicht da waren gilt es als unentschuldigt. Evtl. ist ihr AG kulant und lässt es als Urlaubstag laufen. Oder sie sind erstmal weiter AU. Wobei dann die Frage von oben wieder aufkommt. Mit einer AU kämen erstmal keine Fehlzeiten auf. AU kann auch die Vertretung ausstellen und evtl. auch einen Tag rückwirkend.

von Ani123 am 03.11.2020, 07:21



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