funkie88
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.2025 lebt mein Vollzeitvertrag wieder auf, welchen ich dann bis zum Mutterschutz Mitte Dezember ausführen würde. Insofern ich nunmehr ein Beschäftigungsverbot seitens meiner Gynäkologin erhalten sollte stellen sich mir folgende Fragen: wie wirkt sich ein Beschäftigungsverbot auf die Entgeltersatzleistungen aus? Muss mein Arbeitgeber mir bis zum 12.09.2025 den Teilzeitlohn zahlen und ab dem Datum dann das Vollzeitgehalt? Wie sieht dies im Fall aus für die Mutterschaftsleistungen? Auf welcher Basis werden diese gezahlt? Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung.
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Lg NB
Dojii
Solltest du ein BV bekommen, passiert genau das, was du geschrieben hast. Solange deine Teilzeit noch läuft, bekommst du Teilzeitgehalt im BV und ab dem 13.09.2025 dann Vollzeitlohn (wenn dein Kind ab dann auch Vollzeit betreut ist, denn man bekommt nur so viel Lohn im BV wie man auch tatsächlich arbeiten könnte, wenn man kein BV hätte). Dein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet sich dann ganz normal aus dem Vollzeitlohn.
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