Nine54
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerklasse 1. Nun zu meiner Frage: Wir planen im August 2026 zu heiraten und ich würde Steuerklasse V nehmen und wir planen (soweit möglich) ca. ab Januar 2027 wieder schwanger zu werden. Sagen wir mal wa funktioniert, würde ich die Elternzeit frühzeitig beenden können und sofort wieder Beschäftigungsverbot bekommen? Wenn ja würde ich dann das Geld im Beschäftigungsverbot bekommen wie bei Kind 1, da ich ja keinen Tag seitdem richtigen Lohn sondern nur Beschäftigungsverbot Geld und Elterngeld bekommen habe oder würde durch die neue Steuerklasse das Geld im Beschäftigungsverbot angepasst? Und dementsprechend auch das Elterngeld oder hat das keine Auswirkungen? Vielen Dank schonmal im Voraus Mit freundlichen Grüßen J.
Dojii
Nein, deine Elternzeit läuft weiter wie mit dem Arbeitgeber angesprochen, also bis April 2027. Du kannst die Elternzeit nicht vorzeitig beenden, um dann ein BV zu nutzen, das wäre Betrug. Erst nach dem offiziellen Ende der Elternzeit greift ein BV und du würdest so bezahlt werden, wie du ohne BV bezahlt werden würdest. Sprich mit der Steuerklasse, die du dann hast. Damit du im BV Lohn erhältst, musst du aber eine Betreuung für dein Kind vorweisen können. Je nachdem, wie viel Betreuung du nachweisen kannst, erhältst du auch den Lohn.
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