Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende der Elternzeit und aufgrund erneute Schwangerschaft Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende der Elternzeit und aufgrund erneute Schwangerschaft Beschäftigungsverbot

Alina..

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Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegereltern laufen.  Nun hab ich jedoch erfahren das ich erneut schwanger bin und weil ich hab ab Februar wieder arbeiten wollte und eine Risikoschwangerschaft habe, hat mich mein FA erneut ins Beschäftigungsverbot geschickt.  Das ich die Elternzeit nicht vorzeitig beenden kann weis ich, jedoch ist meine Frage wie die Vergütung im BV berechnet wird, wenn dies ab Februar geschieht. Sie schreiben immer so wie ich verdienen würde wenn ich nicht im BV wäre, dies ist aber schwierig zu beurteilen, da ich Tarif Gehalt und jede Menge Schichtzulagen erhalte.  Daher meine Frage wie das berechnet wird, in meiner erste Schwangerschaft im BV hab ich dies erhalten was ich vor der Schwangerschaft verdient habe, wird dies nun genau so berechnet, sprich was ich vor der ersten Schwangerschaft verdient habe weil der Arbeitgeber hat ja kein richt Wert da ich in der Zeit bevor der BV greift nicht gearbeitet habe. Oder erhalte ich lediglich nur mein Bruttogehalt ohne Schichtzulagen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der Arzt kann Sie erst nach der EZ in ein BV schicken (und das auch nur, wenn ein med. Grund vorliegt) 2. Dann wird auf Zahlen vor der 1. EZ zurückgegriffen. Liebe Grüße NB


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