Hallo,
erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader.
Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet.
Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten
von
flute87
am 04.04.2023, 23:44
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot
Hallo,
ich verstehe das nicht so ganz. Wieso hat sie wesentlich mehr bekommen als im Arbeitsvertrag stand?
Aber, unabhängig davon, erhält sie den Durchschnitt der letzten drei abgerechneten Monate.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2023
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot
Meine Text wurde nicht vollständig übertragen. Daher erneut.
Hallo Frau Bader,
erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken.
Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet.
Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten. Vertraglich wurde es nicht festgehalten.
Vor der Elternzeit hat sie als Fachliche Leitung gearbeitet und 3200 Brutto verdient. In ihrem Arbeitsvertrag ist jedoch ein Grundgehalt vereinbart von 2400€.
Der Arbeitgeber möchte jetzt den Lohn aus dem Grundvertrag zahlen und nicht den Lohn 3200 Brutto den sie vor der Elternzeit hatte. Ist das so rechtens, da aufgrund der Elternzeit der Bemessungszeitraum für die Lohnfortzahlung so nicht möglich ist.
von
flute87
am 05.04.2023, 01:34
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot
Nun ist sie nahtlos mit Ende der Elternzeit durch erneute Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Welcher Lohn gilt also.
Der Lohn aus dem Hauptvertrag mit 2400 Brutto oder der Lohn vor der Elternzeit als fachliche Leitung?
von
flute87
am 05.04.2023, 01:37