Guten Tag Frau Bader,
Ich habe direkt im Anschluss an die Geburt meiner Tochter 36 Monate Elternzeit beantragt und vereinbart nach einem Jahr auf 20 Stunden-Basis in Elternteilzeit wieder zu arbeiten.
Nun bin ich seit 3 Wochen wieder im Betrieb und habe festgestellt, dass ich schwanger bin. Ich vermute, dass mein Arzt mir (wie auch in der ersten Schwangerschaft) ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen wird.
Bekomme ich dann Lohnfortzahlung aufgrund meiner aktuellen 20 Stunden oder werden hier die Vollzeitmonate vor meiner ersten Schwangerschaft zur Berechnung berücksichtigt?
Können Sie mir das vielleicht erklären?
Vielen Dank und beste Grüße
Minimonk
von
Minimonk
am 05.10.2021, 23:21
Antwort auf:
Elternteilzeit & erneute Schwangerschaft: Lohnfortzahlung & Beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie bekommen den TZ-Lohn Sonst würden Sie ja besser gestellt werden als ohne Schwangerschaft.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2021
Antwort auf:
Elternteilzeit & erneute Schwangerschaft: Lohnfortzahlung & Beschäftigungsverbot
Einfach ausgedrückt bekommst du immer das, was du ohne BV bekommen würdest. Du darfst nicht benachteiligt aber eben auch nicht bevorteilt werden.
Wenn du also eine 20h-Stelle vereinbart hast, bekommst du im BV auch den Lohn aus der 20h-Stelle.
von
Dojii
am 06.10.2021, 07:46
Antwort auf:
Elternteilzeit & erneute Schwangerschaft: Lohnfortzahlung & Beschäftigungsverbot
Sagen wir mal so, du darfst nicht benachteiligt werden aber auch nicht bevorteilt.. Deshalb zählt das Gehalt von den 20 h.
Einzig zum neuen Mutterschutz kannst du die lfd Elternzeit beenden um nach alten Vertrag das Mutterschaftsgeld zu erhalten
Mitglied inaktiv - 06.10.2021, 10:58