Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich habe heute vom Arzt ein BV bekommen wg. starker anhaltender Rückenschmerzen sowie enormer psychischer Belastung am Arbeitsplatz. Nun ist es so, dass ich derzeit noch krankgeschrieben bin wg. Blutungen, also eine ganz andere Diagnose. Kann die Krankenkasse dadurch das BV anfechten oder auch de Erstattung an meinen Arbeitgeber verweigern? Viele Grüße
Hallo, die AU geht dem BV vor. Es spielt also keine Rolle, solange die Krankheit besteht. Auch die Rückenschmerzen zählen evtl. als Krankheit u würden dem BV vorgehen. Liebe Grüße NB
Felica
Ja, da das BV gar nicht hätte ausgestellt werden dürfen. Für ein BV muss man arbeitsfähig sein, bist du aber nicht. Also bitte den Arzt darauf hinweisen das er doch bitte das BV erst ausstellt wenn der Grund für die AU nicht mehr vorliegt und du theoretisch arbeitsfähig wärst.
Mitglied inaktiv
Wäre es somit kein Problem, wenn das BV schon heute während der AU ausgestellt wurde? Muss ich es also nicht umdatieren lassen? Vielen lieben Dank
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