Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot ablehnen durch Krankenkasse

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot ablehnen durch Krankenkasse

Sternchen1234

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Guten Morgen, ich habe vom Hausarzt ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen, das sich auf die gesamte Tätigkeit bezieht. Meine Frage ist nun, kann das durch die AOK abgelehnt werden? VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Beschäftigungsverbot wird vom Gesetz her grundsätzlich vom Arbeitgeber ausgesprochen. Der prüft, ob eine Gefährdungslage vorliegt und entscheidet dann entsprechend. Er kann die werdende Mutter auch innerhalb des Betriebes umsetzen. Ein Arzt kann nur in Ausnahmefällen ein Beschäftigungsverbot aussprechen, zum Beispiel bei Mobbing. Er muss das Beschäftigungsverbot dann sehr genau begründen und der Arbeitgeber und auch die Krankenkasse können es anzweifeln. Als Begründung muss nämlich darin stehen, warum von der Arbeit eine derartige Gefahr ausgeht, dass ein Beschäftigungsverbot auszusprechen ist. Es ist also die Frage, ob Sie sich damit einen Gefallen tun. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Ja natürlich kann die Krankasse das anzweifeln und überprüfen


Mitglied inaktiv

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Selbst der AG darf das anzweifeln


Dojii

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Jap, kann sie. Woher soll dein Hausarzt auch wissen, ob dein Arbeitgeber nicht doch einen sicheren Arbeitsplatz für dich bereitstellen kann? Ich bezweifle, dass dein Hausarzt sich vorher mit dem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt und die Situation abgeklärt hat.


KielSprotte

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Da würde ich als AG schon sofort aktiv werden und ggf. die Krankenkasse darauf "ansetzen", schließlich mischt der Hausarzt sich da in die Belange des AG ein - auf Kosten der Allgemeinheit. Wenn du selbst schon Zweifel hast, riecht das sehr nach Gefälligkeit.....


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