Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenkasse verlangt trotz Beschäftigungsverbot(späterer Abort) eine Krankschre

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Krankenkasse verlangt trotz Beschäftigungsverbot(späterer Abort) eine Krankschre

Lessi

Beitrag melden

Guten Tag, ich wurde von meinem Hauptarbeitgeber Anfang Mai '21 nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot geschickt. Dies teilte ich meinem Arbeitgeber, wo ich eine geringfügige Arbeit nachgehe, mit. Die stimmten mit einem BV ein. Da die Schwangerschaft sehr früh festgestellt wurde, konnte ich noch keinen Nachweis eines Geburttermins mitteilen. Nun erlitt ich in der 10+3 SSW einen Abort. Danach wurde ich Krank geschrieben. Auf einmal gab mir mein Minijob Arbeitgeber zu verstehen, dass das BV bei der Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht toleriert werden könne und ich mir wohl laut der Krankenkasse nachträglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgen solle. Ist das richtig so ? Ich war doch schwanger und nicht krank. Ich bin fassungslos über so eine Reaktion !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Jeder Arbeitgeber muss für sich eine Gefährdungsprüfung durchführen und ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Ich verstehe jetzt nicht so ganz, ob der zweite Arbeitgeber dies nachweisbar getan hat. Wenn ja, muss er bis zum Ende der Schwangerschaft den Lohn zahlen, danach noch sechs Wochen vor Krankengeldzahlung. Liebe Grüße NB


MamaausM

Beitrag melden

Wenn der AG dir nachweislich ein BV ausgesprochen hat, muss er dich bezahlen. Wann hast du denn das Attest nachgereicht, dass du schwanger bist?


KielSprotte

Beitrag melden

Ich verstehe den Satz "Die stimmten mit einem BV ein." nicht. Wenn dein Hauptarbeitgeber ein BV ausspricht, weil er dir keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz anbieten kann, greift dieses BV nicht automatisch auch für den Minijob. Jeder AG muss eine eigene Gefährdungsbeurteilung machen. Wenn vom Minijob keine Gefährdung darstellt, hättest du diesem nachgehen müssen. Ich vermute, dass dein Nebenarbeitgeber die U2 Erstattung eingereicht hat und diese abgelehnt wurde. Was wurde also konkret mit dem AG besprochen?


Lessi

Beitrag melden

Einen Attest gab es nicht, ein Schriftstück vom Hauptarbeitgeber , den ich an mein Minijob AG weitergeleitet habe. Diese wollten dann nur noch den Geburttermin wissen. Durch Corona laufen die Dinge anders als sonst, und ich bin Krankenschwester.


Lessi

Beitrag melden

Das sie mir auch kein anderen Arbeitsplatz geben können. Ich erhielt nichts schriftliches.


MamaausM

Beitrag melden

Du kannst dir nachträglich keine Krankschreibung holen. Dann ist das BV vom Haupt AG nämlich futsch. Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus, was ja krank geschrieben nicht möglich ist.


KielSprotte

Beitrag melden

Hast du denn die Schwangerschaftsbestätigung und Bescheinigung über die Fehlgeburt bei beiden Arbeitgebern eingereicht? Und wie gesagt, jeder AG muss ein BV aussprechen.


MamaausM

Beitrag melden

Das mit der Lohnkürzung war eine Mich...Fischer Die AP hat hier schon mal https://m.rund-ums-baby.de/recht/Nach-fehlgeburt-wieder-arbeite_223854.htm


MamaausM

Beitrag melden

Sorrry falscher post


Felica

Beitrag melden

Kann das sein das der AG jetzt eine AU benötigt? Den mit dem Moment wo du eine FG hattest, ist das BV erloschen. Ab dann wäre tatsächlich eine AU nötig.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich verstehe den Satz "Die stimmten mit einem BV ein." auch nicht. Das betriebliche BV vom Hauptarbeitgeber hat doch mit dem Minijob nichts zu tun. Jeder Arbeitgeber muss das für sich selber beurteilen. Wenn der AG im Minijob es nichts beurteilt hat, sondern dich einfach so nach Hause schickte, ist das sein Problem. Er hat nun keinen Erstattungsanspruch gegenüber der Umlage 2. Vermutlich hat er die Schwangerschaft auch nicht an die Aufsichtsbehörde gemeldet, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wendet euch am besten zur Beratung an die Aufsichtsbehörde. Alternativ könnt ihr die Sache einfach auf sich beruhen lassen. Dann habt ihr eben für die paar Wochen kein Geld. Wenn der AG dich bereits bezahlt hat, dann hat er das Nachsehen. Fassungslos zu sein, ist hier nicht angebracht.


KielSprotte

Beitrag melden

Es kommt halt -meiner Meinung nach- darauf an, ob sie jemals die Schwangerschaft und die Fehlgeburt per Attest nachgewiesen hat....darauf gibt sie ja keine Antwort. Und ob der 2. AG ein eigenes BV ausgesprochen hat.


Lessi

Beitrag melden

Habe ich getan. Entschuldigung SIE muss sich noch um andere Dinge kümmern, ich kann nicht dauernd am Handy hängen...... Ich bedanke mich für Eure Antworten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das MuSchG macht aber die Schutzmaßnahmen nicht davon abhängig, ob ein schriftliches Attest vorlegt wurde. Die Frau soll die Schwangerschaft sowie den mutmaßlichen ET, sobald sie davon Kenntnis hat, dem AG mitteilen. Wenn Zweifel bestehen, ob überhaupt eine Schwangerschaft bestanden hat, dann kann der AG ein ärztliches Zeugnis darüber verlangen.


mellomania

Beitrag melden

wenn ja, muss er es bezahlen. wenn der AG aber auf ein attest verzichtet, ist das ja seine entscheidung. das ist aber alles geregelt. sobald die schwangerschaft bekannt gegeben wird, greifen die gesetze. wenn der AG jetzt zweifel hat, ob überhaupt eine schwangerschaft bestand (ja, das gibt es, dass gesagt wird schwanger, bv und dann ups, abort, selbst erlebt bei uns) dann kann er ein attest des arztes verlangen. und wenn das dann nicht vor gelegt werden kann, weil wie o.g. DANN hat die dame ein problem, die das gemacht hat.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot von meiner Gynäkologin bekommen. Mein Arbeitgeber hat, gott sei Dank, sehr verständnisvoll reagiert. Wenn ich das richtig verstanden habe, bekommt der Arbeitgeber einen Teil meines Gehalts von meiner Krankenkasse zurück. Daher stelle ich mir die Frage, ob die Krankenkasse die E ...

Guten Tag, Ich bin arbeitslos und nun über 6 Wochen aufgrund meiner Zwillingsschwangerschaft krankgeschrieben (gesundheitliche Beschwerden). Sofort einen Tag nach den 6 Wochen rief die KK an und machte mich klein, ich solle mir vom Arzt aber ein BV geben lassen, da ich ja wohl noch bis zur Geburt eh nicht arbeiten kann und eine AU nur für kurzfris ...

Guten Tag, ich habe heute vom Arzt ein BV bekommen wg. starker anhaltender Rückenschmerzen sowie enormer psychischer Belastung am Arbeitsplatz. Nun ist es so, dass ich derzeit noch krankgeschrieben bin wg. Blutungen, also eine ganz andere Diagnose. Kann die Krankenkasse dadurch das BV anfechten oder auch de Erstattung an meinen Arbeitgeber verwe ...

Guten Morgen, ich habe vom Hausarzt ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen, das sich auf die gesamte Tätigkeit bezieht. Meine Frage ist nun, kann das durch die AOK abgelehnt werden? VG

Hallo Frau Bader, ich war schwangerschaftsbedingt vom 8.10 bis 30.10 krankgeschrieben. Meine Chefin müsste mir aufgrund der Tätigkeiten sowieso ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Nur leider hat die gar keine Ahnung davon und es interessiert sie auch nicht wirklich. Denn sie hat, ohne es mir vorher mitzuteilen, ab dem 12.10. Kurzarbeit beantr ...

Sehr geehrte Frau Bader,   leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher.  Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...

Hallo Frau Bader,  zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber   Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...