Lessi
Guten Tag, ich wurde von meinem Hauptarbeitgeber Anfang Mai '21 nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot geschickt. Dies teilte ich meinem Arbeitgeber, wo ich eine geringfügige Arbeit nachgehe, mit. Die stimmten mit einem BV ein. Da die Schwangerschaft sehr früh festgestellt wurde, konnte ich noch keinen Nachweis eines Geburttermins mitteilen. Nun erlitt ich in der 10+3 SSW einen Abort. Danach wurde ich Krank geschrieben. Auf einmal gab mir mein Minijob Arbeitgeber zu verstehen, dass das BV bei der Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht toleriert werden könne und ich mir wohl laut der Krankenkasse nachträglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgen solle. Ist das richtig so ? Ich war doch schwanger und nicht krank. Ich bin fassungslos über so eine Reaktion !
Hallo, Jeder Arbeitgeber muss für sich eine Gefährdungsprüfung durchführen und ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Ich verstehe jetzt nicht so ganz, ob der zweite Arbeitgeber dies nachweisbar getan hat. Wenn ja, muss er bis zum Ende der Schwangerschaft den Lohn zahlen, danach noch sechs Wochen vor Krankengeldzahlung. Liebe Grüße NB
MamaausM
Wenn der AG dir nachweislich ein BV ausgesprochen hat, muss er dich bezahlen. Wann hast du denn das Attest nachgereicht, dass du schwanger bist?
KielSprotte
Ich verstehe den Satz "Die stimmten mit einem BV ein." nicht. Wenn dein Hauptarbeitgeber ein BV ausspricht, weil er dir keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz anbieten kann, greift dieses BV nicht automatisch auch für den Minijob. Jeder AG muss eine eigene Gefährdungsbeurteilung machen. Wenn vom Minijob keine Gefährdung darstellt, hättest du diesem nachgehen müssen. Ich vermute, dass dein Nebenarbeitgeber die U2 Erstattung eingereicht hat und diese abgelehnt wurde. Was wurde also konkret mit dem AG besprochen?
Lessi
Einen Attest gab es nicht, ein Schriftstück vom Hauptarbeitgeber , den ich an mein Minijob AG weitergeleitet habe. Diese wollten dann nur noch den Geburttermin wissen. Durch Corona laufen die Dinge anders als sonst, und ich bin Krankenschwester.
Lessi
Das sie mir auch kein anderen Arbeitsplatz geben können. Ich erhielt nichts schriftliches.
MamaausM
Du kannst dir nachträglich keine Krankschreibung holen. Dann ist das BV vom Haupt AG nämlich futsch. Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus, was ja krank geschrieben nicht möglich ist.
KielSprotte
Hast du denn die Schwangerschaftsbestätigung und Bescheinigung über die Fehlgeburt bei beiden Arbeitgebern eingereicht? Und wie gesagt, jeder AG muss ein BV aussprechen.
MamaausM
Das mit der Lohnkürzung war eine Mich...Fischer Die AP hat hier schon mal https://m.rund-ums-baby.de/recht/Nach-fehlgeburt-wieder-arbeite_223854.htm
MamaausM
Sorrry falscher post
Felica
Kann das sein das der AG jetzt eine AU benötigt? Den mit dem Moment wo du eine FG hattest, ist das BV erloschen. Ab dann wäre tatsächlich eine AU nötig.
Mitglied inaktiv
Ich verstehe den Satz "Die stimmten mit einem BV ein." auch nicht. Das betriebliche BV vom Hauptarbeitgeber hat doch mit dem Minijob nichts zu tun. Jeder Arbeitgeber muss das für sich selber beurteilen. Wenn der AG im Minijob es nichts beurteilt hat, sondern dich einfach so nach Hause schickte, ist das sein Problem. Er hat nun keinen Erstattungsanspruch gegenüber der Umlage 2. Vermutlich hat er die Schwangerschaft auch nicht an die Aufsichtsbehörde gemeldet, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wendet euch am besten zur Beratung an die Aufsichtsbehörde. Alternativ könnt ihr die Sache einfach auf sich beruhen lassen. Dann habt ihr eben für die paar Wochen kein Geld. Wenn der AG dich bereits bezahlt hat, dann hat er das Nachsehen. Fassungslos zu sein, ist hier nicht angebracht.
KielSprotte
Es kommt halt -meiner Meinung nach- darauf an, ob sie jemals die Schwangerschaft und die Fehlgeburt per Attest nachgewiesen hat....darauf gibt sie ja keine Antwort. Und ob der 2. AG ein eigenes BV ausgesprochen hat.
Lessi
Habe ich getan. Entschuldigung SIE muss sich noch um andere Dinge kümmern, ich kann nicht dauernd am Handy hängen...... Ich bedanke mich für Eure Antworten.
Mitglied inaktiv
Das MuSchG macht aber die Schutzmaßnahmen nicht davon abhängig, ob ein schriftliches Attest vorlegt wurde. Die Frau soll die Schwangerschaft sowie den mutmaßlichen ET, sobald sie davon Kenntnis hat, dem AG mitteilen. Wenn Zweifel bestehen, ob überhaupt eine Schwangerschaft bestanden hat, dann kann der AG ein ärztliches Zeugnis darüber verlangen.
mellomania
wenn ja, muss er es bezahlen. wenn der AG aber auf ein attest verzichtet, ist das ja seine entscheidung. das ist aber alles geregelt. sobald die schwangerschaft bekannt gegeben wird, greifen die gesetze. wenn der AG jetzt zweifel hat, ob überhaupt eine schwangerschaft bestand (ja, das gibt es, dass gesagt wird schwanger, bv und dann ups, abort, selbst erlebt bei uns) dann kann er ein attest des arztes verlangen. und wenn das dann nicht vor gelegt werden kann, weil wie o.g. DANN hat die dame ein problem, die das gemacht hat.
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