Hänchen88
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine Elternzeit nehmen muss, da dann mein Vollzeitvertrag wieder beginnt und dieser vor dem Änderungsvertrag auf Teilzeit mit weniger Stunden genommen sein muss. Klingt auch alles nachvollziehbar für mich. Jetzt gibt es aber Durcheinander mit der Bezahlung des Resturlaubes und zwar weil ich davor (in Elternzeit) auf Teilzeit 4h gearbeitet hatte, dann den Urlaub in Vollzeit genommen haben und im Anschluss noch ein paar Tage des Monats in Teilzeit mit 5h gearbeitet hatte. Wie ist nun der Urlaubsanspruch zu berechnen? Kriege ich dann den Urlaub auf Basis des aktuellen Vollzeitgehaltes oder wird hier dann der Vollzeitgehalt zum Zeitpunkt vor der Elternzeit herangezogen? Und wie erfolgt die Berechnung, denn in dem Zeitraum in dem ich den Urlaub nehmen musste liegen zwei Feiertage (deshalb lief der Urlaub auch von 9.6-24.6)? Werden diese dann auch Vollzeit bezahlt, weil eigentlich beginnt mein Teilzeitvertrag erst ab Zeitpunkt nach dem Urlaub und die Elternzeit und der darin befindliche Teilzeitvertrag hat am 8.6 geendet. Zudem wurde mir kommuniziert, dass mein Gehalt anteilig immer auf Kalendertage berechnet wird, weil es das Zeiterfassungssystem auch so macht. Wie muss dann mein Urlaub berechnet werden in Vollzeit? Bekomme ich dann Vollzeitgehalt/30 Tage x 16 Tage bezahlt oder dürfen die das dann einfach auf Arbeitstage ausrechnen und als Urlaubsabgeltung bezahlen. Ich bitte um Rücmkeldung. Vielen Dank und VG
Hallo, Urlaub, der während Vollzeit generiert wurde, wird auch in Vollzeit bezahlt und bei Teilzeit das gleiche. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Mein Entbindungstermin ist der 18.05.2007 Da ich in der Gastronomie tätig bin und ich anfangs Beschwerden hatte, hat mein Arzt mir ein Beschäftigungsverbot erteilt bis zum Beginn des Mutterschutzes, welcher am 06.04.07 beginnt. Ich habe noch 5 Tage alten Urlaub, anteilig 12 Tage für dieses Jahr und 6 Übertage. Mein Arbeitsvertrag ist bis 30.06.07 ...
Guten Tag, ich habe ab Ende August einen neuen befristeten Arbeitsvertrag, der bis nächstes Jahr Juli gilt. Allerdings verabschiede ich mich schon dieses Jahr Ende November in den Mutterschutz. Wie sieht es mit meinem Resturlaub aus? Darf ich den aus "2020" vor Abtritt nicht nehmen? Mein AG will mir diesen nächstes Jahr, nach Ablauf meines Vert ...
Hallo Frau Bader, ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind
- Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit
- Gehaltsfortzahlung im Beschäftigungsverbot
- Nachfrage Urlaub aus Mutterschutz nach Elternzeit nehmen
- Vorgeburtlicher Resturlaub in späterer Teilzeit
- Individuelles Beschäftigungsverbot - Jobwechsel
- Arbeitgeber schlägt Aufhebungsvertrag statt Elternzeit vor
- Kindergeldanspruch
