Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine Elternzeit nehmen muss, da dann mein Vollzeitvertrag wieder beginnt und dieser vor dem Änderungsvertrag auf Teilzeit mit weniger Stunden genommen sein muss. Klingt auch alles nachvollziehbar für mich. Jetzt gibt es aber Durcheinander mit der Bezahlung des Resturlaubes und zwar weil ich davor (in Elternzeit) auf Teilzeit 4h gearbeitet hatte, dann den Urlaub in Vollzeit genommen haben und im Anschluss noch ein paar Tage des Monats in Teilzeit mit 5h gearbeitet hatte. Wie ist nun der Urlaubsanspruch zu berechnen? Kriege ich dann den Urlaub auf Basis des aktuellen Vollzeitgehaltes oder wird hier dann der Vollzeitgehalt zum Zeitpunkt vor der Elternzeit herangezogen? Und wie erfolgt die Berechnung, denn in dem Zeitraum in dem ich den Urlaub nehmen musste liegen zwei Feiertage (deshalb lief der Urlaub auch von 9.6-24.6)? Werden diese dann auch Vollzeit bezahlt, weil eigentlich beginnt mein Teilzeitvertrag erst ab Zeitpunkt nach dem Urlaub und die Elternzeit und der darin befindliche Teilzeitvertrag hat am 8.6 geendet. Zudem wurde mir kommuniziert, dass mein Gehalt anteilig immer auf Kalendertage berechnet wird, weil es das Zeiterfassungssystem auch so macht. Wie muss dann mein Urlaub berechnet werden in Vollzeit? Bekomme ich dann Vollzeitgehalt/30 Tage x 16 Tage bezahlt oder dürfen die das dann einfach auf Arbeitstage ausrechnen und als Urlaubsabgeltung bezahlen. Ich bitte um Rücmkeldung. Vielen Dank und VG