roza_soza
Guten Abend, Ich habe nach der Geburt von Kind 2 folgende Elternzeit genommen: 1. Schreiben 2023: 1 Jahr von Kind 2 und direkt im Anschluss ein Jahr von Kind 1 2. Schreiben 2025: Verlängerung um das verbleibende Jahr von Kind 1 Nun würde ich meine Elternzeit gerne abermals verlängern, zwei Jahre von Kind 2 sind noch vorhanden. Ich würde gerne auf jeden Fall nochmal ein Jahr nehmen und überlege, ob ich danach noch mehr EZ mit Teilzeit in Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich nun zunächst ein Jahr mitteile und dann ein Jahr später nochmal ein halbes Jahr Ellternzeit mit Teilzeit in Elternzeit nehmen, gilt das dann als zweiter Abschnitt oder als zweiter und dritter Abschnitt? (Oder sogar noch als erster, da seit 2023 dauerhaft in Elternzeit, wenn auch für verschiedene Kinder.) Ich würde mit gerne die Option offen halten zur Einschulung noch einen Monat zu nehmen, deshalb wäre es relevant, wie viele Abschnitte es sind. Vielen herzlichen Dank!
Hallo, Reihenfolge war ja Kind 1 - Kind 2 - Kind 1 Jetzt geht es um Kind 2, also 2. Abschnitt von K 2 Verlängerung von K 2 ist kein neuer Abschnitt. Wenn es eine Unterbrechung gibt, ist es ein neuer Abschnitt, dann kann der AG mit betrieblicher Begründung ablehnen. Liebe Grüße NB
Dojii
Elternzeitabschnitte werden pro Kind gerechnet, es beginnt also ein neuer Abschnitt, wenn du von der Elternzeit von Kind 1 in die von Kind 2 wechselst. Gehen Elternzeiten desselben Kindes übergangslos ineinander über (also ohnen einen Tag Unterbrechung), dann beginnt kein neuer Abschnitt, sondern der vorherige wird fortgeführt.
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