Anni_1984
Liebe Frau Bader, folgender Sachverhalt: Kind wurde am 21.06.2017 geboren. 1. Elternzeitabschnitt erfolgte direkt im Anschluss an den Mutterschutz vom 17.08.2017 bis 20.06.2018. 2. Elternzeitabschnitt wurde vom 21.04.2025 - 20.06.2025 (Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes) in Anspruch genommen. Folgende Frage stellt sich: Muss der Arbeitgeber den Urlaub von vor dem 2. Elternzeitabschnitt gem. BEEG § 17 Abs. 2 ins Folgejahr (2026) übertragen und gewähren (bis 31.12.2026)? Vielen Dank für eine Rückmeldung. Herzliche Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- 2 Elternzeitabschnitte
- Bewerbungsgespräch während des Beschäftigungsverbots
- Beschäftigungsverbot und zuvor angeordneter Überstundenabbau
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes
- Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Individuelles Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?