Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in Elternzeit und ab Januar, dann regulär. So (das Ziel) habe ich dann volle 2 Jahre (2027 &2028) um den Resturlaub abzubauen.  Meine Frage: Wäre es also für den Resturlaub (zu beanspruchen 2027 & 2028) rechtlich lückenlos im Elternzeit Antrag folgendes zu beantragen: Elternzeit (mit Teilzeit): bis inkl. 31.12.26 Reguläre Arbeit: ab 01.01.27 Meine Frage ist technischer Natur, weil sie bisher geschrieben haben, dass man den Resturlaub im Jahr der "Beendigung der Elternzeit" und im darauffolgenden Jahr realisieren kann. Die Beendigung der Elternzeit wäre bei mir aber noch 2026? Wenn es sich nicht zweifellos oder Streitfrei klären ließe, verschiebe ich das Ende der  Elternzeit auf den 01.01.27, verschenke damit aber einen (bezahlten) Feiertag. Vielen Dank