Katussa
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun hat mir meine Chefin meinen Resturlaub während des Minijobs einfach eingetragen obwohl besprochen wurde das dieser im Anschluss an die Elternzeit genommen wird. Darf sie das rechtlich gesehen und was habe ich für Rechte. Ich hatte den Resturlaub nach meiner Elternzeit zu nehmen und auch keinen Urlaub beantragt. Ich würde mich freuen wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
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