Neelie222
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Resturlaubstage auch jetzt nehmen während ich noch in Elternzeit bin? Oder darf ich diese erst in Anspruch nehmen wenn ich nicht mehr in Elternzeit bin und wieder TZ arbeite? viele Grüße
Hallo, das Arbeitsverhältnis ruht und damit auch der Urlaub. Dieser kann nach der EZ genommen werden. Liebe Grüße NB
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