Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine Steuererklärung gemacht, ich denke das Finanzamt müsste es bald als Liebhaberei einstufen (3. Jahr Steuererklärung ist gerade abgegeben).  Bei dem Elterngeld Antrag bekam ich damals die Info (von der Elterngeld Stelle telefonisch) dass das Kleingewerbe (wegen den minimalen Umsätzen)  für das Elterngeld irrelevant ist und ich es nicht weiter beachten muss. daher wurde mein Elterngeld aufgrund meiner Angestellten Tätigkeit berechnet.  Nun bin ich im Elterngeld Plus Bezug nachdem mein Kind 2025 auf die Welt kam.  Ich hätte nun die Chance, ein Kleingewerbe mit einem Versand von Waren aufzubauen (also hoffentlich auch etwas Umsatz) und überlege ob ich das machen kann/ soll.  Daher die Frage:  1. darf ich ein 2. Kleingewerbe anmelden in Elternzeit  2. was muss ich beachten bzgl dem Elterngeld ? Direkt der Elterngeld Stelle melden?  3. wenn ich das richtig verstanden habe darf ich etwas bei Elterngeld plus dazu verdienen, und es wird angerechnet sobald es eine gewisse Höhe überschreitet. da ich aber noch nicht weiß wie das Kleingewerbe läuft, werde ich ja wahrscheinlich noch lange keinen Lohn auszahlen.  Wie wird das dann gehandhabt?  Danke für Ihre Hilfe.