Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, aktuell erhalte ich Elterngeld. Ich möchte jetzt ein Kleingewerbe gründen, jedoch vorerst keinen Gewinn erzielen, sondern die Einnahmen direkt wieder in das Gewerbe stecken. Muss ich dann trotzdem mit Abzug vom Elterngeld rechnen? Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße, Melanie
Hallo, nein. Liebe Grüße NB
Dojii
Normalerweise nicht. Wenn deine Ausgaben deine Einnahmen ausgleichen oder übersteigen dürfte kein Gewinn angerechnet werden. Es kann aber sein, dass die Elterngeldstelle einen fiktiven Gewinn anrechnet, um auf Nummer sicher zu gehen und du erst einmal etwas weniger Elterngeld bekommst. Nach dem Elterngeldbezug musst du dann (verpflichtend) eine Gewinn-/Verlustrechnung für die Zeit des Elterngeldbezuges abgeben. Wenn diese dann keinen Gewinn (oder einen Verlust) ausweist, bekommst du das zuwenig gezahlte Elterngeld hinterher nachgezahlt.
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