elena2112
Guten Tag, Frau Bader! Ich habe folgende Frage an Sie. Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Werde aber meine Elternzeit für zwei Monate unterbrechen, da mein Mann Elternzeit für unseren Sohn nimmt. Nach den zwei Monaten werde ich wieder meine Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese enden dann endgültig im August 2025. Im Anschluss habe ich mein Resturlaub beantragt. Mein Arbeitgeber zwingt mich aber dazu jetzt schon, währen diesen zwei Monate Elternzeitunterbrechung mein Resturlaub zu nehmen. Was ich natürlich nicht möchte! Wie sieht es bei der Rechtslage dabei? Kann ich es ablehnen und mein Resturlaub erst ab August nehmen und jetzt einfach ganz normal arbeiten gehen? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht grundsätzlich zwingen, Urlaub zu nehmen. Der Zeitpunkt des Urlaubs richtet sich nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BUrlG, wobei der Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen hat, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, stehen dem entgegen. Liebe Grüße NB
Ani123
Ohne EZ müssen sie arbeiten. Wenn sie das möchten können sie es in den zwei Monaten machen. Ihr Arbeitgeber kann sie nicht dazu zwingen ihren Resturlaub in den zwei Monaten zu nehmen. Allerdings muss er ihnen den Urlaub auch nicht direkt am Ende der EZ bewilligen. Sollten sie nicht arbeiten wollen in der Unterbrechung der EZ ist die Überbrückung mit Urlaub eine gute Möglichkeit. Wie alt ist ihr Kind bei der Unterbrechung? Wenn unter 1 Jahr und sie stillen und können das medizinisch nachweisen und es ihrem rbeitgeber mitteilen muss er prüfen ob ihr Arbeitsplatz mutterschutzkomform ist. Er kann sie z. B. versetzen und andere Tätigkeiten ausüben lassen insofern die mutterschutzkomform sind. Wenn er keine mutterschutzkomforme Tätigkeit hat spricht er das BV aus. Damit zu planen hat ein Beigeschmack. Denn ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden. Falls sie den Urlaub für nach der EZ z. B. für die Eingewöhnung geplant haben sollten sie am besten jetzt schon überlegen, wie sie das machen. Denn wie o. g. muss ihr Arbeitgeber ihnen den Urlaub nach der EZ nicht bewilligen.
elena2112
Ich möchte arbeiten, darum geht's auch . Ich möchte in diesen zwei Monaten arbeiten, aber mein Arbeitgeber möchte dass ich Resturlaub ins Anspruch nehme. Mein Resturlaub habe ich für die Eingewöhnung geplant und schon im April 2024 beantragt . Keine klare Antwort gekriegt und jetzt kommen die um die Ecke mit der Formulierung dass ich verpflichtet bin es jetzt zu nehmen, was ich nicht möchte. Laut BEEG Paragraph 17 , ich kann mein Resturlaub sogar bis ins Folgejahr nach dem die Elternzeit vorbei ist mitnehmen. Meine Frage bezieht sich darauf, ob ich mein Resturlaub auch nehmen bzw. mir wünschen kann wann ich das möchte und nicht gezwungen werde es jetzt schon zu nehmen trotz. Unterbrechung ist ja keine Beendigung der Elternzeit.
misses-cat
Das problem ist das dass Gesetz keine Frist vorsieht bis wann Urlaub genehmigt sein muss, also nur weil sie sich nicht geäußert haben heißt es nicht das dein Urlaub genehmigt ist. Und nein dein Arbeitgeber kann dich nicht zwingen ihn jetzt zu nehmen aber er muss ihn dir auch nicht genehmigen zu deiner Wunschzeit
zweizwerge
Also als Arbeitgeber würde ich das auch doof finden und mich auf den Standpunkt stellen, dass betriebliche Belange Deinem Plan entgegenstehen. Vermutlich hat der Arbeitgeber nämlich bis zum beabsichtigten Ende der Elternzeit einen Vertreter eingestellt und braucht Dich jetzt nicht. Danach aber (irgendwann) vermutlich schon. Ich würde versuchen, darüber mit dem Arbeitgeber zu reden. Wenn Du den Resturlaub ab August für die Eingewöhnung brauchst, würde ich die Suche nach Optionen, da nicht arbeiten zu müssen vielleicht priorisieren. Ginge das z.B. evtl. auch mit einer Verlängerung der Elternzeit oder mit "frischem" Urlaub? Wenn das gewährleistet ist, könnt Ihr Euch dann über die 2 Monate zwischendurch unterhalten. Eine Option wäre evtl. auch, dass der Vater seine Elternzeit für die Eingewöhnung nutzt.
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