Andrea2888
Hallo Frau Bader, seit September 2023 gehe ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Meine Elternzeit läuft noch bis Februar 2025. Nun hat mir meine Personalsachbearbeiterin mitgeteilt, das ich meinen Resturlaub von vor der Elternzeit (aus meiner Vollzeit) bis Ende nächsten Jahres(Ende 2024) nehmen muss. Ist das Rechtens? Demnach habe ich ja Nachteile, da ich vorher eine 38,5 Std. Woche hatte, aufgeteilt auf 5 Tage. Nun gehe ich aber ja nur Teilzeit arbeiten mit 15 Stunden die Woche aufgeteilt auf 3 Tage. Von vor der Elternzeit habe ich noch 20,25 Urlaubstage übrig. Wenn ich diese jetzt in Teilzeit nehmen muss, welche Rechte stehen mir da zu, damit ich keinen Nachteil habe? Ich freue mich auf eine Antwort. Viele Grüße Andrea
Hallo, 1. Nach § 17 BEEG kann der Resturlaub noch nach der EZ genommen werden. 2. Sie können also nach der EZ erst den Resturlaub mit VZ-Bezahlung nehmen. Oder er wird eben im Dreisatz heruntergebrochen. Das Gesetz kennt dann aber nur UrlaubsTAGE, egal, wieviele Stunden Sie pro Tag arbeiten. Liebe Grüße NB
Pamo
Du musst den Alturlaub erst nach Ablauf der EZ nehmen, denn dein unbefristeter Vertrag ruht ja. Aber wenn dein Personalbüro darauf besteht, dann nimm ihn doch jetzt: Selbstverständlich muss er dann auf die Teilzeit umgerechnet werden. Rechne deinen Urlaubsanspruch auf Stunden um und schau, wieviele 5-Stunden-Tage das ergibt: Das ist dein Urlaubsanspruch vom Alturlaub.
Pamo
Da das Gesetz nur Urlaubstage kennt - wie Frau Bader erklärt - dann würde ich den Urlaub erst wieder in Vollzeit nehmen - also erst nach der Elternzeit. Du bekämst sonst für einen als 8-Stunden-Tag erarbeiteten Urlaubstag nur einen 5-Stunden-Tag als Urlaub.
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