LottiKarotti
Hallo Frau Bader, ich weiß um den Bindungszeitraum von zwei Jahren und dass man das dritte Jahr bündig anhängen kann (also die vollen drei ersten Lebensjahre), ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Nun hab ich bei meinem Elternzeitantrag nur 22 Monate (inklusive Mutterschutz) beantragt, da man nur solange Elterngeld bekommt. ich würde gerne die ganzen 36 Monate am Stück nehmen...kann mir mein Arbeitgeber jetzt einen Strick daraus drehen und ablehnen? Ich hab den Bindungszeitraum sogesehen nicht voll. Könnte er zum Beispiel verlangen, dass ich für zwei Monate arbeiten komme? Danach brauche ich aber nicht seine Zustimmung, weil dann die 24 Monate voll wären? Oder brauche ich jetzt per se seine Zustimmung, weil es dann ein neuer Abschnitt wäre? Ich hoffe meine Fragen sind verständlich und nicht zu blöd gestellt :) Vielen Dank und liebe Grüße!
KielSprotte
Ja, er kann verlangen, dass du wieder die Arbeit aufnimmt. Ab dem zweiten Geburtstag kannst du wieder EZ nehmen, Anmeldefrist 13 Wochen.
Dojii
Kleine Korrektur, ab dem zweiten Geburtstag beträgt die Frist immer noch sieben Wochen, nicht 13. Die gelten erst ab dem dritten Geburtstag.
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