LottiKarotti
Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes Elternzeit nehmen. Nun meine Frage: Ich weiß um den Bindungszeitraum von zwei Jahren und dass man das dritte Jahr noch nachträglich dranhängen kann, ohne Zustimmung des Arbeitgebers.... Jetzt hatte ich aber nur 22 Monate beantragt und keine 24, kann er somit ablehnen? Oder könnte er verlangen, dass ich für zwei Monate arbeiten komme bis der Bindungszeitraum von 24 Monaten "voll" ist? Falls das der Fall sein sollte, wäre es dann dennoch ohne seine Zustimmung möglich nach den 24 Monaten ohne seine Zustimmung die verblieben Monaten bis zum dritten Geburtstag zu nehmen (also die Zeit vom 2. zum 3. Geburtstag)? Ich kündige nicht direkt, da ich an einem großen Klinikum arbeite und zwar einer Abteilung zugeordnet bin, den unbefristeten Vertrag aber mit dem Klinikum habe. Ich möchte mir Zeit verschaffen bis sich eine Stelle in meiner Wunschabteilung auftut. Ich hoffe meine Frage ist verständlich :) vielen Dank schonmal und liebe Grüße!
KielSprotte
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