Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nicht, da ich sonst nicht die vollen 6 Jahre ausschöpfen kann - es dürfen ja maximal 24 Monate nach dem 2. Geburtstag sein. Meine Frage: Kann ich für den 2. Zwilling erstmal 1 Jahr nehmen und danach 2x um 1 Jahr verlängern? Ich würde gerne nicht sofort die 3 Jahre beantragen, um flexibel zu sein. Kann ich denn die Elternzeit so oft ich möchte einfach verlängern (natürlich mit Einhaltung der Fristen)? Danke und Gruss, Nina
von Nina1234567 am 13.12.2023, 08:20