Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern

Kolibri1993

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Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen AG nachgehen? Habe gelesen, dass es bis zu 32h pro Woche möglich sein sollte. Muss mein AG dem zustimmen? Kann ich in meinem Beruf arbeiten? Oder geht das nicht wegen dieser "Konkurrenz" für meinen eigentlichen AG? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Kolibri


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, es muss zwar "beantragt" werden, er muss aber nicht zustimmen. 2. Da muss der Ag zustimmen u darf aus betribelichen Gründen ablehnen, wenn es sich zB um einen Mitbewerber handelt. Liebe Grüße NB


Ani123

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1. Ja er muss zustimmen. 2. TZ in EZ können sie nur bei einem anderen AG arbeiten wenn ihr jetziger AG zustimmt. Ob das in ihrem Beruf oder einem anderen ist, ist dabei egal.


MamaausM2

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Anis erste Antwort ist falsch ... wenn du genau zwei Jahre ElternZEIT gemeldet hattest, muss der AG NICHT zustimmen. Du darfst bei einem anderen AG schon arbeiten, hier muss er zustimmen und darf bei direkter Konkurrenz z.b auch ablehnen


Dojii

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Ich glaube beide eure Antworten sind richtig, es liegt nur an der Formulierung. ^^ Du kannst die Elternzeit nach zwei Jahren OHNE Zustimmung des Arbeitgebers einseitig verlängern. Du bist nicht auf seine Zustimmung angewiesen.


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