Hallo Frau Bader,
Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag).
1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage.
2. Kann ich während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen AG nachgehen? Habe gelesen, dass es bis zu 32h pro Woche möglich sein sollte. Muss mein AG dem zustimmen?
Kann ich in meinem Beruf arbeiten? Oder geht das nicht wegen dieser "Konkurrenz" für meinen eigentlichen AG?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Kolibri
von
Kolibri1993
am 20.09.2023, 13:26
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Hallo,
1. Nein, es muss zwar "beantragt" werden, er muss aber nicht zustimmen.
2. Da muss der Ag zustimmen u darf aus betribelichen Gründen ablehnen, wenn es sich zB um einen Mitbewerber handelt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2023
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
1. Ja er muss zustimmen.
2. TZ in EZ können sie nur bei einem anderen AG arbeiten wenn ihr jetziger AG zustimmt. Ob das in ihrem Beruf oder einem anderen ist, ist dabei egal.
von
Ani123
am 20.09.2023, 13:59
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Anis erste Antwort ist falsch ... wenn du genau zwei Jahre ElternZEIT gemeldet hattest, muss der AG NICHT zustimmen.
Du darfst bei einem anderen AG schon arbeiten, hier muss er zustimmen und darf bei direkter Konkurrenz z.b auch ablehnen
von
MamaausM2
am 20.09.2023, 14:17
Antwort auf:
Elternzeit verlängern
Ich glaube beide eure Antworten sind richtig, es liegt nur an der Formulierung. ^^
Du kannst die Elternzeit nach zwei Jahren OHNE Zustimmung des Arbeitgebers einseitig verlängern. Du bist nicht auf seine Zustimmung angewiesen.
von
Dojii
am 20.09.2023, 14:22