Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern

Frage: Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern

Naya

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Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja. Wer weniger als 24 Mo. EZ ab der Geburt nimmt hat keinen Anspruch auf verlängerung. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Ja, du legst dich mit der Erstmeldung für die ersten 24 Lebensmonate fest. Änderungen sind dann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG möglich.


Neverland

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Ja. Ich empfehle, immer direkt 2 Jahre einreichen. Wenn man sich ein Jahr EG leisten kann, kann man es sich auch leisten mindestens im 2ten Jahr in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten. Zum einen kann man dann innerhalb des Kündigungsschutzes wieder arbeiten und dem AG zeigen, es geht auch mit Kind - da tun sich ja doch so manche AG mit schwer. Zum anderen ist man flexibler - auch in Hinblick auf die Kinderbetreuung. Nicht immer klappt es so mit den Betreuungsplätzen wie gewollt. Drittens neigen viele Kinder dazu, im ersten Jahr der Fremdbetreuung häufiger krank zu werden - TZ kann man da leichter zB Plusstunden aufbauen für solche Fälle. Viertensläuft einfach fast nie alles so wie man das vorher geplant hatte. Also nutzen was geht. Rechne dir aus wie viele Stunden du in etwa in TZ arbeiten musst - 15 Std sind das gesetzliche minimum, darunter kann der AG ablehnen. 32 Std das höchste. Und dann reiche das zeitnah beim AG ein - am besten mit der Mitteilung über die geplante EZ. hat dein AG keinen geeignetn Platz, kannst du mit dessen Zustimung in der EZ auch woanders arbeiten.  Das 3te Jahr kannst du dann auch ohne Zustimmung des AG einfach so dranhängen. Oder du nimmst es später zB zur Einschulung. Den was sich viele nicht bewusst machen, Kinderbetreuung im KiGa ist nicht selten einfacher als in der Grundschule - mangels Ganztag, oft sehr blöden Stundenplänen und das an manchen Schulen Kinder im ersten halben oder gar kompletten Jahr nicht alleine gehen und kommen dürfen. 


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