Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2.Abschnitt? Weil man ja die 36 insgesamt möglichen Monate auf maximal 3 Teilabschnitte aufteilen darf. Vielen Dank! C
von Clara687 am 30.11.2023, 21:30