Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. Vor meiner Elternzeit habe ich eine Vollzeitbeschäftigung ausgeführt.  Mein Arbeitgeber teilte mir nun mit, dass mir dieser Urlaub bereits auf Grundlage der Teilzeit vergütet werden soll.  Da die Urlaubstage jedoch aus der Vollzeitbeschäftigung resultieren, müsste der Urlaub doch folgerichtig auch als Vollzeit vergütet werden?  Gibt es hierzu ein Urteil, welches ich meinem Arbeitgeber nennen könnte? Auch wenn ich ab Ende November im direkten Anschluss an die Elternzeit den Resturlaub nehme, stehen mir dennoch auch zusätzlich 3 Urlaubstage für November/Dezember 2025 zu. Ist es richtig, dass diese ebenfalls noch in die Vollzeitbeschäftigung fallen müssten, da erst nach meinem Urlaub die Teilzeitbeschäftigung startet?  Vielen Dank vorab.