Elternzeit2022
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. Vor meiner Elternzeit habe ich eine Vollzeitbeschäftigung ausgeführt. Mein Arbeitgeber teilte mir nun mit, dass mir dieser Urlaub bereits auf Grundlage der Teilzeit vergütet werden soll. Da die Urlaubstage jedoch aus der Vollzeitbeschäftigung resultieren, müsste der Urlaub doch folgerichtig auch als Vollzeit vergütet werden? Gibt es hierzu ein Urteil, welches ich meinem Arbeitgeber nennen könnte? Auch wenn ich ab Ende November im direkten Anschluss an die Elternzeit den Resturlaub nehme, stehen mir dennoch auch zusätzlich 3 Urlaubstage für November/Dezember 2025 zu. Ist es richtig, dass diese ebenfalls noch in die Vollzeitbeschäftigung fallen müssten, da erst nach meinem Urlaub die Teilzeitbeschäftigung startet? Vielen Dank vorab.
Hallo, Die Vergütung des Urlaubs aus einer Vollzeit-Tätigkeit muss in Form des Vollzeit-Lohns erfolgen. Dies ergibt sich aus dem Begriff des Urlaubsentgelts, welches die während der Dauer des Urlaubs fortbezahlte Vergütung darstellt. Gemäß § 611 BGB ist der Arbeitgeber zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet . Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (BAG NZA 89, 71). Liebe Grüße NB
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