Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in dem die Elternzeit geendet hat und nicht ins Folgejahr übertragen? Er möchte den Urlaub ansonsten verfallen lassen.  Darf er mich hier in Zwangsurlaub schicken oder den Urlaub verfallen lassen.  Es gibt keine Betriebsferien oder ähnliches. Der Zwangsurlaub wurde nur für mich gelten und einen sinnvollen betrieblichen Grund (fehlende Arbeit oder ähnliches gibt es auch nicht). Ich jedoch könnte den Urlaub nächstes Jahr dringlich gebrauchen. Gibt es zu diesem Thema ein Urteil, das ich vorlegen kann oder gibt es eine Behörde an die ich mich hier wenden kann?  Oder bleibt mir nur die Möglichkeit den Urlaub nächstes Jahr einzuklagen? Vielen Dank!