blackgirl223
Hallo Frau Bader, ich habe gleich mehrere Fragen. Erstmal die zeitnaheste: In unserem Betrieb wird Weihnachts- und Urlaubsgeld unabhängig davon wieviele Monate im Jahr man im Betrieb gearbeitet hat mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlt. Ob gezahlt wird und wieviel % des Bruttolohns wird jedesmal nach der wirtschaftlichen Situation des Betriebes neu entschieden. Der Arbeitgeber weist auch jedes mal erneut auf die Freiwilligkeit der Zahlung hin. Da es gerade wirtschaftlich ganz gut aussieht wurde im Oktober angekündigt, dass dieses Jahr 60% des Bruttolohns als Weihnachtsgeld gezahlt werden. Ich befinde mich seit dem 14.10. im Mutterschutz. Habe ich damit auch ein Anrecht auf die Zahlung des Weihnachtsgeldes Ende November? Zur zweiten Frage: Ich möchte 22 Monate Elternzeit nehmen. Allerdings würde ich die Arbeit gerne zum Monatsanfang des folgenden Monats wieder beginnen (z.B. Geburtsdatum 25.11.15, Arbeitbeginn 1.10.17), auch wenn ich dann ggf. einige Tage ohne Elterngeld-Zahlung habe. Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden. Ist das auch rechtlich in Ordnung? Schonmal vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruß, JE
Hallo, 1. Es gibt hierfür keinen gesetzl Anspruch - man kann es also nicht allg. sagen. 2. Unproblematisch-aber mit dem EG hat das nichts zu tun (gibt es ja nur 12 Mo. als Basis-EG) Liebe Grüße NB
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