l.isaak
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Mutterschutz. direkt vor der Mutterschutz war ich in Elternzeit, die ich wegen der jetzigen Schwangerschaft vorzeitig beendet habe. Ende Elternzeit: 17.11.14 Beginn Mutterschutz: 18.11.14 ich weiß das mir Weihnachtsgeld normalerweise wie andere Sonderzahlungen im Mutterschutz zustehen, aber wie sieht es rechtlich in meiner jetzigen Situation aus? ich wünsche Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit Liebe Grüße L.M
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, z. Zt. bin ich mit meinem 2. Kind in Elternzeit, welches bald endet. In mein ehemaliges Arbeitsverhältnis kann ich nicht zurück, mein Chef hat auch eine Teilzeitstelle nicht zu besetzen. Bei meinem 1. Kind hatte ich ab der 18. SSW ein Arbeitsverbot. Aus 2004 hatte ich noch 21 Resturlaubstage. Unser Sohn ist Ende April ...
Hallo Frau Bader, ich habe gleich mehrere Fragen. Erstmal die zeitnaheste: In unserem Betrieb wird Weihnachts- und Urlaubsgeld unabhängig davon wieviele Monate im Jahr man im Betrieb gearbeitet hat mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlt. Ob gezahlt wird und wieviel % des Bruttolohns wird jedesmal nach der wirtschaftlichen Situation des Betri ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
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Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
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Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...