l.isaak
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Mutterschutz. direkt vor der Mutterschutz war ich in Elternzeit, die ich wegen der jetzigen Schwangerschaft vorzeitig beendet habe. Ende Elternzeit: 17.11.14 Beginn Mutterschutz: 18.11.14 ich weiß das mir Weihnachtsgeld normalerweise wie andere Sonderzahlungen im Mutterschutz zustehen, aber wie sieht es rechtlich in meiner jetzigen Situation aus? ich wünsche Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit Liebe Grüße L.M
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB
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