Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Schutz mehr nach Elternzeit

Frage: Kein Schutz mehr nach Elternzeit

MamavonMia123

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Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem anderen zusammengefasst werden womit meine Leitungsstelle entfällt. Ich bin mindestens genauso geeignet den gesamten Bereich zu leiten, wie die andere Führungskraft. Aber ich arbeite mit reduzieren Stunden (was wie gesagt bereit genehmigt wurde auch in der Führungsposition). Ist das so einfach möglich mich nach Umstrukturierung auszusortieren? Nach Sozialkriterien (Alter, Zeit im Unternehmen, Unterhaltspflicht, etc) sollte es unmöglich sein, aber ich gehe davon aus, dass ein Unternehmen diese einfach umgehen kann? Wir sind ein größeres, mittelständisches Unternehmen  ohne Betriebsrat. Haben Sie einen Tipp für mich, was ich tun kann?  Im Moment sind die Chancen auf den Arbeitsmarkt leider sehr schlecht für mich. Ein Jobverlust mit den kleinen Kindern ist eine mittlere Katastrophe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gilt für den Fall der Kündigung das KSchG - das bedeutet, es braucht einen Grund. Hier brauchen Sie gerichtliche Hilfe. Wenn Sie die Kündigung erhalten läuft eine Frist von 3 Wochen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Liebe Grüße NB


Suomi

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Da ich im Bereich HR arbeite, würde ich davon ausgehen, dass das Unternehmen 2 Möglichkeiten hat, falls sie Dich tatsächlich los werden wollen. Entweder sie bieten Dir einen Aufhebungsvertrag an oder sie kündigen Dir und warten was passiert.  Bei einer Kündigung solltest Du unbedingt Kündigungsschutzklage erheben. Vor dem Arbeitsgericht werden solche Kündigung meist wieder einkassiert, wobei es oft auf eine Abfindung herausläuft, weil beide Seiten dann nicht mehr zusammen arbeiten möchten oder können. Ich würde das ganze mit einem Fachwanwalt zusammen angehen. Sollten sie Dir einen Aufhebungsvertrag anbieten, würde ich diesen auch mit einem Fachanwalt prüfen. Wichtig sind eben: Abfingungshöhe, ggf. Dauer der Freistellung, widerrufliche oder unwiderruflich Freistellung, enthaltene Vereinbarung zu einem Arbeitezeugnis mit Festlegung der Note, Abgeltung Urlaub/Gleitzeit,... Wenn Du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben willst, egal wie hoch bspw die Abfindung wäre, müsstest Du ggf. eben im Anschluss daran mit der Kündigung rechnen. Denn kündigen kann ein Arbeitgeber erstmal immer! Ob die Kündigung dann vor dem Arbeitsgericht standhält, ist eine komplett andere Sache.  


KielSprotte

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Dein Problem ist die TZ. Das Unternehmen kann gut damit argumentieren, dass eine dann vermutlich größere Abteilung nicht in TZ geleitet werden kann. Entweder bieten sie dir eine Stelle als "normale" Angestellte ohne Führungsposition an (mit entsprechend geringerer Entlohnung), oder es kommt tatsächlich zu einer Kündigung / Aufhebung deines Vertrages. Aufhebungsvertrag kannst du selbst verhandeln, bei Kündigung Einspruch einlegen, dann wird das Gericht über eine Abfindung entscheiden. Das das Gericht sagt, Frau xy behält die Stelle und dafür muss die Führungskraft gehen, wird nicht passieren. 99,99% der Urteile lauten auf Beendigung mit Abfindung - das kannst du wie gesagt auch selbst über einen Aufhebungsvertrag verhandeln.


MamavonMia123

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Danke Euch für die Einschätzungen! Eins frage ich mich aber doch noch. Meine TZ wurde ja gerade erst genehmigt. Sollt das das Argument sein, müssten sie mir dann nicht die Stelle dennoch anbieten unter der Vorraussetzung, dass ich die Brückenteilzeit beende und Vollzeit arbeite?   


KielSprotte

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Das Gesetz sieht keine vorzeitige Beendigung der Brückenteilzeit vor. Und gerade weil du ganz frisch kundgetan hast, dass du nicht VZ arbeiten willst/kannst stehen die Chancen schlecht.


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