LoreenT
Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhöhung intern. Im Oktober hatte ich ein höheres Gehalt wegen tariflicher Verhandlungen. Nun habe ich heute mein Gehalt für den Dezember erhalten. Es ist 110€ weniger als im Oktober und 3€ niedriger als im April. Beim Mittterschutz bekommt man immer das letzte Gehalt aus den letzten 3 Moanten ausgezahlt (oder?). Nun bin ich sehr enttäuscht, dass ich weniger bekomme als normal und gar nichts dafür kann. Ist das denn rechtens? Vielen Dank!
LoreenT
Ergänzung, da etwas falsch. Im April trat theoretisch schon die Tariferhöhung in Kraft. Nicht erst im Oktober. AG hat diese rückwirkend jedoch erst gezahlt um September. Dadurch ist diese jetzt nicht auf der Abrechnung...
Dojii
Nein, grundsätzlich bekommst du im BV das, was du ohne bekommen würdest. Die Drei-Monats-Regel gilt nur für schwankendes Einkommen, das nicht fix geregelt ist. Dauerhafte Gehaltserhöhungen muss der Arbeitgeber aber in der Berechnung des BV voll berücksichtigen. Bedenke auch, dass Zuschüsse, die du vorher steuerfrei erhalten hast, im BV versteuert werden müssen. Dadurch sinkt dein "neues" Nettogehalt tatsächlich, aber dein kommendes Elterngeld erhöht sich, weil das steuerfreie Zahlungen ignoriert.
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