HannaSchmidt
Guten Tag, ich bitte Sie um eine rechtliche Einschätzung zu folgender Situation: Ich bin derzeit krankgeschrieben. Hintergrund ist, dass ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche befinde und leider festgestellt wurde, dass die Schwangerschaft nicht mehr intakt ist. Nach ärztlicher Einschätzung wird es voraussichtlich in den nächsten Tagen oder Wochen zu einer Fehlgeburt kommen. Mein Mann und unsere Tochter haben vor längerem für nächste Woche einen Urlaub in einem europäischen Nachbarland gebucht. Eigentlich hatte ich geplant, zu Hause zu bleiben und arbeiten zu gehen- in den Sommerferien ist es schwer Urlaub bewilligt zu bekommen. Aufgrund meiner aktuellen psychischen und körperlichen Situation kann ich mir jedoch kaum vorstellen, diese belastende Zeit alleine zu Hause zu verbringen- zumal ich ja auch nicht arbeiten gehe. Gleichzeitig möchte ich nicht, dass mein Mann und meine Tochter ihren Urlaub absagen müssen. Es handelt sich um einen Aufenthalt in einem ruhig gelegenen Ferienhaus in einem europäischen Nachbarland. Die medizinische Versorgung ist im Notfall gegeben. Ich denke mir würde der gemeinsame Aufenthalt mit meiner Familie momentan sehr gut tun. Ich habe große Angst, dass ich die Zeit allein zu Hause verbringen muss. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen, ob ich während meiner bestehenden Arbeitsunfähigkeit in ein europäisches Nachbarland reisen darf, sofern die Reise meiner Genesung nicht entgegensteht. Benötige ich hierfür die Zustimmung meines Arbeitgebers oder oder muss ich den Auslandaufenthalt mitteilen? Ich bedanke mich für Ihren Rat und ihre Einschätzung.
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