Sehr geehrte Frau Bader, unserer Tochter wurde als Entbindungstermin der 14. April 2022 genannt. Sie lebt in keiner Partnerschaft und wird ihr Kind alleine erziehen. Sie hat uns als zukünftige Großeltern und einzige nahe Verwandte um Beistand rund um den Geburtstermin gebeten. Als reiselustige Senioren hatten wir bereits Anfang März 21 eine Reise für 15.-29. März 22 und Anfang Juni eine Reise ab 23. April 22 gebucht. Ebenfalls 14 Tage. Zum Zeitpunkt der Buchung war die Schwangerschaft nicht voraussehbar. Wir haben eine Reiserücktrittsversicherung – tritt diese in einem solchen Fall ein? Wir hoffen jedoch auf Grund des frühzeitigen Reiserücktritts und der damit verbundenen geringen Aufwendungen der Reiseveranstalter, dass wir im Falle des Nichteintritts nicht die gesamten Stornokosten tragen müssen!? Wie verhalten wir uns richtig? Vielen Dank!
von OmaaufReisen am 08.09.2021, 15:05