Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann AG auf Termin zur Übergabe während Beschäftigungsverbot Bestehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann AG auf Termin zur Übergabe während Beschäftigungsverbot Bestehen?

Angel05

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Guten Tag, ich befinde mich seid ca 3 Monaten im individuell Beschäftigungsverbot welches mir sowohl auf Grund der Art meines Arbeitsplatzes (stellv. Pflegedienstleitung - Infektionsrisiko ) als auch besonderer spezifischen Begleitumstände meiner Schwangerschaft vom Arzt ausgesprochen wurde. Mein Chef besteht nun auf einem Termin zur Übergabe obwohl er mir nach Bekanntgabe des ersten Atestes in einem sehr unfreundlich Telefonat mitteilte das er den anfänglich von mir stammenden Vorschlag zu einer letzten persönlichen Übergabe ablehnt und sogar mit "Konsequenzen" nach meiner Rückkehr drohte sollte das Beschäftigungsverbot verlängert werden. Aus diesem Grund möchte ich mich aktuell eigentlich nicht persönlich bei ihm vorstellen da ich durch den Stress weitere Probleme für meine Schwangerschaft befürchte. Bin ich verpflichtet seiner Aufforderung nachzukommen bzw. darf er ein zusätzliches Atest einfordern das speziell die Teilnahme an diesem Termin untersagt. Vorab bereits vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in einem BV müssen Sie, da Sie ja vollen Lohn erhalten, dem AG voll zur Verfügung stehen. Er darf Sie versetzen u auch anordnen, dass Sie Termine wahrnehmen, die keine Gefahr beinhalten. Eine Übergabe ist doch eine Verwaltungssache - da sehe ich keine Gefahr. Er kann Sie theoretisch auch ganz in die Verwaltung umsetzen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Das hört sich nach einem fortgeschrittenen Konflikt mit dem Arbeitgeber an, da wird bereits mit "Munition" geschossen, und zwar von beiden Seiten. Du hast quasi eine leitende Funktion inne und musst deinerseits doch auch Interesse dran haben, dass der Betrieb während deiner längeren Abwesenheit weiterläuft. Dazu gehört eine ordentliche Übergabe. Das zählt unter Mitwirkungspflicht, eine ganz normale Arbeitnehmerpflicht. Sich dem zu entziehen, beheizt den Konflikt weiter und könnte m.E. in einer Kündigung trotz Schwangerschaft enden. Individuelles Beschäftigungsverbot heißt, dass du prinzipiell arbeitsfähig bist. Sonst hättest du nämlich eine Krankschreibung bekommen. Du solltest dich dieser Verantwortung stellen und den Termin möglichst hinter dich bringen. Dann hast du es hinter dir und kannst dich auf deine Schwangerschaft konzentrieren. Individuelles Beschäftigungsverbot heißt nicht, dass man jeglicher Arbeitnehmerpflichten entledigt wäre. Solange du nicht bettlägerig bist, halte ich diesen Termin für zumutbar. Eine Übergabe muss drin sein. Im Zweifelsfall kann die Aufsichtsbehörde entscheiden, was hier zulässig ist und was nicht.


bellis123

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Sehr ich ebenso, dass es nicht nur sinnvoll, sondern auch zumutbar ist, den Termin wahrzunehmen. Falls du ernsthaft befürchtest, dass der Chef wieder ausfällig werden oder dir drohen könnte, bitte doch (falls vorhanden) eure Gleichstellungsbeauftragte oder jemandem vom Betriebsrat, bei dem Termin dabei zu sein.


mellomania

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ein bv (was wegen arbeitsplatz vom arzt ausgestellt sogar mehr als fraglich ist) ist kein urlaub! du musst jederzeit erreichbar sein und auch an teamsitzungen teilnehmen oder eben einer übergabe! ansonsten ist das doch arbeitsverweigerung. ob da nun ein konflikt ist oder nicht ist irrelevant. du hast eine mitwirkungspflicht. wenn jetzt sofort ein neuer arbeitsplatz da ist, der passt, müsstest du morgen wieer arbeiten. deine haltung befeuert den konflikt ungemein, nur so am rande.


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