Liebe Frau Bader,
Ich werde von meiner Gynäkologin in naher Zukunft ins Beschäftigungsverbot geschickt, da ich als Pflegefachkraft im Krankenhaus einer Vielzahl an Belastungen ausgesetzt bin.
Neben meinem Beruf studiere ich derzeit noch und müsste in einer Berufsschule vereinzelt Stunden als Praktikantin absolvieren. Ist dies rechtlich möglich? Muss ich meinen AG informieren oder muss dieser dem sogar zustimmen?
Das Praktikum ist unbezahlt und auch nur für einzelne Unterrichtsstunden, also keine ganzen Arbeitstage.
Vielen Dank für die Hilfe.
von
FamBenRe
am 20.12.2022, 13:15
Antwort auf:
Studentisches Praktikum während Beschäftigungsverbot
Hallo,
wenn es um eine Gefährdung von Mutter und Kind am Arbeitsplatz geht ist nicht die Frauenärztin sondern der Arbeitgeber zuständig. DerÄrzte erstellen in der Regel individuelle generelle Beschäftigungsverbot, das bedeutet, dass da keine Beschäftigung mehr nachgegangen werden darf.
Ansonsten hängt es natürlich grundsätzlich von der Frage ab, welcher Tätigkeit Sie bei dem Praktikum nachgehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.12.2022
Antwort auf:
Studentisches Praktikum während Beschäftigungsverbot
Für ein BV den Arbeitsplatz betreffend ist dein AG zuständig, nicht die Gyn. Wenn diese ein generelles BV ausspricht, gilt das auch für die Praktikumsstelle.
von
KielSprotte
am 20.12.2022, 13:33
Antwort auf:
Studentisches Praktikum während Beschäftigungsverbot
Wenn die Gefahr vom Arbeitsplatz ausgeht, ist der AG zuständig für eine Gefährdungsbeurteilung und BV und nicht die FA:
Finde ich etwas seltsam, dass die FA aktuell keinen Grund für ein BV sieht, aber in naher Zukunft dann schon. Würde ich als AG auch seltsam finden und ggf deswegen anzweifeln - vor allen Dingen, wenn du dann aber dennoch ein Praktikum ableisten kannst.
von
cube
am 20.12.2022, 13:59