Liebe Frau Bader, Ich bin seit Anfang August im Beschäftigungsverbot. Bis dahin hatte ich ganz normal meine Bereitschaftsdienste abgeleistet und habe jetzt einen großen HikHak mit meinem Arbeitgeber, bezüglich der Weiterzahlung der Bereitschaftsdienste. Sie haben mir ja den Paragraph 18 des Mutterschutzgesetzes nahegelegt. Die Frage ist nun, welche Monate für die Berechnung des weiteren Lohnes herangezogen werden sollen. Die 3 Monate vor Bekanntgabe der SS, oder die 3 Monate vor der Zeugung. Die Monate bis zur Bekanntgabe der SS waren im Bereitschaftsdienste sehr Arbeitsintensiv und demnach hatte ich deutlich mehr Bereitschaftslohn, als vor der Zeugung.
von mowgli4 am 18.09.2023, 10:03