Cissie
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Sohn musste wegen schwerer gesundheitlicher Probleme meinerseits am 23.11. per Kaiserschnitt geholt werden. Berechneter Termin war der 05.12. Nun hatte ich gelesen, dass ich die Mutterschaftsleistungen von KK und Arbeitgeber, die ich vorher nicht hatte, hinten dran bekomme. Mein Arbeitgeber ist anderer Meinung, sodass ich das Elterngeld auch 2 Wo eher beantragen soll. So gehen mir aber 2 Wo gehaltsähnliche Leistungen verloren oder denke ich da falsch? Was stimmt nun? Danke
Hallo, im ersten Schritt muss man schauen, was bezüglich der Mutterschutzfristen gilt. Wenn das Kind zu früh geboren wird, wird die nicht genommene Zeit hintendrangehängt, sodass Sie auf jeden Fall 6 + 8 Wochen Mutterschutz haben. In Ihrem Fall wird ja keine Frühgeburt vorlegen. im zweiten Schritt müssen Sie dann eine Woche nach der Geburt Elternzeit beantragen. Liebe Grüße NB
HeyDu!
Ganz gleich wann das Kind kommt, Dir stehen 6 + 8 Wochen zu ... Der AG muss zahlen.
mellomania
dein mutterschutz beginnt 6 wochen vor der geburt wenn diese dann vorher stattfindet bekommst du 8 wochen nach der geburt PLUS die tage, die das kind früher kam. also die tage, die du nicht in anspruch nehmen konntest.
HeyDu!
Ereignis = ET = Mittwoch, 05.12.18 6 Wochen Mutterschutz vorher Fristbeginn: Mittwoch, 24.10.2018 00:00 Uhr Fristende: Dienstag, 04.12.2018 24:00 Uhr 8 Wochen Mutterschutz danach Fristbeginn: Donnerstag, 06.12.2018 00:00 Uhr Fristende: Mittwoch, 30.01.2019 24:00 Uhr Tatsächlicher ET = 23.11, ändert nichts an der Tatsache, dass die Leistungen bis 30.01.2019 gehen. Weil man Dir die "fehlenden" Tage hintendran hängt. Relevant ist es eigentlich nur, wenn das Kind wesentlich später als geplant kommt, z.B. 2 Wochen, dann hat Frau z.B. 8 Wochen vorher und bekommt nochmal 8 Wochen nach der Geburt. Bg
Cissie
Danke euch. Das gibt dann wohl einen Streit mit meinem Arbeitgeber. Wie ist es dann mit der Elternzeit? Geht sie dann auch erst am 30.01. los, wenn bis dahin Mutterschaftsgeld gezahlt wird oder 2 Wo vorher, weil die Entbindung 2 Wo früher war? Und ab wann muss ich dann Elterngeld beantragen? Laut Arbeitgeber wäre alles ab 18.01. nötig, aber da das mit dem Mutterschaftsgeld zum Glück nicht stimmt, stimmt das vielleicht auch nicht? Danke
Felica
Ich würde sie ab Geburt melden. Sie endet ja auch spätestens am Tag vor dem 3ten Geburtstag. Das das Kind eigentlich erst 2 Wochen später geboren wurde, ändert daran nichts.
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