Cleantis
Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind wurde am 10.05.2019 geboren - die Mutterschutzfrist mit 8 Wochen endet demnach am 05.07.2019. Nach Berechnungen des Elterngeldes und Lebensmonat des Kindes würde der Bezugszeitraum jedoch bis zum 09.07. erfolgen. Ich würde jedoch gerne den 3. Elterngeldmonat aussetzen und in dieser Zeit wieder regulär arbeiten (35h/Woche) und dabei sowohl Resturlaub als auch Überstunden nehmen. Meine Elternzeit (+ Elterngeldbezug) würde ich dann ab dem 10.08. beantragen. Was mache ich nun jedoch mit diesen 4 Tagen an denen ich eigentlich noch Elterngeld beziehe? Nehme ich meine Arbeit dann erst zum 10.07. wieder auf, obwohl die Mutterschutzfrist vorher endete? Bei früherer Arbeitsaufnahme käme es doch schließlich zu entsprechenden Abzügen oder nicht? Und muss ich dann theoretisch für diese 4 Tage Elternzeit beantragen? Ich danke Ihnen herzlich. Clara
Hallo, ich verstehe das nicht so ganz. "Nach Berechnungen des Elterngeldes und Lebensmonat des Kindes würde der Bezugszeitraum jedoch bis zum 09.07. erfolgen." - was meinen Sie damit? Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wann war denn der Stichtag? Werde aus deinen Ausführungen nicht so wirklich schlau....
chrissicat
Nimm einfach ab dem 10.8. die Elternzeit in Anspruch. Während dem Mutterschutz bekommst du Mutterschaftsgeld + den Arbeitgeberzuschuss, das Elterngeld wird eh mit diesen Leistungen verrechnet. Auch kannst du für Juli gar keine Elternzeit mehr anmelden, da die Frist 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beträgt. Ich gehe davon aus, der Urlaub und das Abfeiern der Überstunden sind bereits mit dem Arbeitgeber abgesprochen?
Felica
Die Mutter will nach dem Mutterschutz keine EZ nehmen sondern eben weiterarbeiten bzw Urlaub nutzen. Problem dürfte sein das EZ 7 Wochen vor Antritt mitgeteilt werden muss. Ausser der AG stimmt kürzerer Frist zu. Das problen das Mutterschutz und EG Monate nicht über einstimmen taucht immer wieder auf. Deshalb würde ich mit dem AG sprechen ob die paar Tage dann als ez genommen werden können. Bedenke du musst dich aber bei der erstmeldung für 2 Jahre festlegen, plane also erst durch.
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