Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während Elternzeit erkrankt, nach Elternzeit auch weiter krank geschrieben

Frage: Während Elternzeit erkrankt, nach Elternzeit auch weiter krank geschrieben

Stunde21

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Hallo. Befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Diese Endet Ende September. Habe Psychische Probleme aufgrund einer erneuten Fehlgeburt.Mutterkindkur beantragt. Psychotherapeuten auf der Suche nach einem Termin. Durch Hausarzt krankgeschrieben. Noch keinen neuen Arbeitsvertrag da keine Kindsbetreuung. War Vollzeit vor Schwangerschaft beschäftigt. Steht mir nach der Elternzeit Krankengeld zu? Von dem Vollzeitlohn?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe Ihren Status nicht so ganz. Haben Sie jetzt einen Arbeitsvertrag oder nicht? Frage dann bitte noch mal neu stellen. Liebe Grüße NB


Neverland

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Bitte Status klären. Hast du aktuell einen Arbeitgeber? Oder ist ALG1 bewilligt? Wozu Krankmeldung, wer bekommt diese aktuell?


Stunde21

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Mein Hausarzt hat mich krankgeschrieben obwohl ich in Elternzeit bin. Habe einen Arbeitgeber wo ich Vollzeit vor der Schwangerschaft gearbeitet habe. Wollte nach der Elternzeit Teilzeit anfangen. Wurde mündlich besprochen.


Neverland

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Wenn Du einen AG hast, dann zahlt der die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung. In dem Umfang, indem du dann arbeiten würdest. Wenn du gesund wärst. Danach bekommst du dann entsprechend Krankengeld. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es schlau ist, sich in der EZ eine AU ausstellen zu lassen.


Stunde21

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wieso sollte man es lieber nicht machen? Ich habe einfach eine bekommen obwohl ich gesagt habe, dass ich in EZ bin.


MamaausM2

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Guck Mal was ich beim Familienportal online gefunden habe: "Krankheit während der Elternzeit hat keine Auswirkung auf den Beginn oder das Ende der Elternzeit. Nach Beginn der Elternzeit gibt es auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Entgeltfortzahlung während einer Krankheit gibt es normalerweise für 6 Wochen" Dein AG zahlt dann nach der Elternzeit keinen Lohn!


MamaausM2

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Vergiss was ich geschrieben hatte. Nach der ez hast du 6 Wochen Lohnfortzahlung vom AG. Es gab da ein Urteil


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