Mine.Me
Guten Tag Frau Bader, Mein Mann und ich sind aktuell das 2. Kind am planen (erste Kind ist nun ein Jahr). Mir stellt sich die Frage, wie die Finanzelle Situation bei einer erneuten Schwangerschaft aussieht… Ich habe 6 Monate Basiselterngeld erhalten und bekomme noch bis zum 1.08.23 Elterngeldplus. zusätzlich gehe ich als 450 Euro Kraft auf meiner Arbeit arbeiten. Meine Elternzeit geht bis Januar 2024. Wenn ich nun in der nächsten Zeit wieder Schwanger werden würde, dürfte ich meinen 450 euro Job nicht weiter ausführen (Nachtdienste). Hätte ich dann bis zum 1.08.2023 nur mein Elterngeldplus zur Verfügung oder bekommt man in den Monaten Untersützung vom Arbeitgeber? die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt sind mir bekannt, nur wie schaut das mit den Monaten davor aus? Liebe Grüße. Spik.
Hallo, in einem BV bekommt man den Lohn, den man ohne BV erhalten würde. Frage ist nur, ob in Ihrem Vertrag explizit die Nachtdienste stehen, sonst kann der AG Sie anders einteilen. Liebe Grüße NB
Suomi
Wenn Du keine Nachtschichten mehr machen kannst aufgrund der Schwangerschaft , bekommst Du ja eigentlich ein BV und erhältst dann die 450€ weiter bis zum Mutterschutz
KielSprotte
Wenn in deinem Vertrag nicht nur Nachtdienste angegeben sind, kann dein AG dich in die Tagschidht versetzen und du arbeitest normal deine Stunden weiter und bekommst auch dein Gehalt. Wenn der Vertrag ausschl. Nachtdienst beeinhaltet, bekommst du BV und ebenfalls dein Gehalt weitergezahlt.
Neverland
Bedenke, dein EG wird deutlich geringer werden. Besser wäre es deutlich mehr zu arbeiten. Die 450 werden dir kaum mehr als den mindestsatz bringen. Für das gleiche EG, ohne wieder gearbeitet zu haben, ist es nun zu spät.
Mine.Me
Ich bin bei meinem Arbeitgeber Vollzeit eingestellt und arbeite eigentlich im Schichtdienst. Wir haben dann für den Minijob nochmal einen Vertrag aufgesetzt. Das heißt nach meiner Elternzeit würde ich offiziell mit meinen 38,5 Stunden wieder einsteigen.
Neverland
Für das neue EG zählt aber was du in den 12 Monaten vor dem.m Mutterschutz verdient hast. EG wird nur bis zum 14ten Monat ausgeklammert. Würdest du jetzt schwanger werden, wäre der grösste Teil minijob.
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