Guten Abend,
ich habe im März dieses Jahres meine Tochter entbunden. Und habe das Basis elterngeld in Höhe vom 330€ beantragt und bekomme es noch bis 03/2023. Ich wollte schon im Sommer wieder arbeiten gehen und dann habe ich erfahren dass ich Schwanger bin, das habe ich meine Chefin besprochen und sie wissen von der SSW bescheid.
Meine Frage ist, ich will wieder arbeiten gehen, weil ich dieses Geld auch brauche. Es ist nur ein Minijob. Kann mein Arbeitgeber die unterbrechung meine Elternzeit und somit mein Rückkehr zur arbeit ablehnen?
Kann man gleichzeitig auch das Elterngeld weiterhin beziehen?
Falls es zu einem BV zu einem späteren Zeitpunkt, wäre das vom Nachteil ?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
von
Themarchmama
am 24.11.2022, 20:08
Antwort auf:
Wie siehst es aus, wenn man wieder Schwanger während der Elternzeit ist ?
Hallo,
1. Sie haben Anspruch auf TZ in dem alten Job, wenn Ihr AG mind 15 AN hat. Ansonsten können Sie mit seiner Zustimmung woanders arbeiten (ablehnen darf er nur aus betrieblichen Gründen).
2. Der Lohn wird auf das EG angerechnet, der Basisbetrag von 300 € bleibt aber.
3. Das BV greift für den Hauptjob nach der EZ und für einen Minijob direkt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.11.2022
Antwort auf:
Wie siehst es aus, wenn man wieder Schwanger während der Elternzeit ist ?
Wenn Du Deine EZ beenden willst, muss Dein AG zustimmen.
von
Suomi
am 24.11.2022, 20:44
Antwort auf:
Wie siehst es aus, wenn man wieder Schwanger während der Elternzeit ist ?
Beim Basis EG wird der Verdienst komplett angerechnet.
von
KielSprotte
am 25.11.2022, 05:03
Antwort auf:
Wie siehst es aus, wenn man wieder Schwanger während der Elternzeit ist ?
Die ap bekommt nur 330 Euro Basis davon sind 300 eh frei
von
misses-cat
am 25.11.2022, 06:18
Antwort auf:
Wie siehst es aus, wenn man wieder Schwanger während der Elternzeit ist ?
Sie können TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten und dabei weiterhin EG beziehen.
Lehnt ihr AG das ab können sie TZ in EZ bei einem anderen AG arbeiten. Dafür brauchen sie zwar die Zustimmung ihres jetzigen AG, wobei wenn er nur aus betrieblichen Gründen ablehnen kann.
Bei einem BV würden sie das erhalten, was sie bekommen würden, als wenn sie arbeiten gehen würden.
Schreibe Sie ihrem AG einen Brief, indem sie ihm mitteilen, dass sie ab Tag X TZ in EZ mit XX Stunden arbeiten möchten. Bitten sie um schriftliche Zustimmung bis zum XX.XX.XXXX (z. B. 14Tage später). Sollte er ablehnen soll er es ihnen schriftlich geben. Meldet er sich in den vier Wochen nach Meldung nicht gilt es automatisch als genehmigt inkl. der Arbeitszeiten die sie angeben. Bei Arbeitszeiten haben sie, insofern er zustimmt, allerdings kein Recht auf Wunscharbeitszeiten, außer ihr AG schreibt das in die Zustimmung mit ein. Ansonsten kann er sie so einteilen, wie er sie braucht.
Lehnt er ab bewerben sie sich woanders und teilen es ihm mit, wenn sie einen andere Tätigkeit haben. Sie sollten es ihm vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mitteilen, da er es aus betrieblichen Gründen ablehnen kann. Lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben.
von
Ani123
am 25.11.2022, 09:32