Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während der Elternzeit wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Während der Elternzeit wieder schwanger

Aile1507

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Liebe Frau Bader, ich erwarte Ende Oktober diesen Jahres mein 1. Kind. Ich möchte 2 Jahre Elternzeit einreichen und 1 Jahr bzw. 14 Monate (da mein Mann auch 2 Monate EG beantragt) das Elterngeld beantragen. Wir möchten, wenn alles klappt zeitnah ein zweites Kind (Hibbel Start wenn das 1 Kind 9 Monate ist). Macht es Sinn nach einem Jahr beim AG auf TZ wieder zu arbeiten (habe vorher VZ gearbeitet) oder lieber nicht wieder anzufangen und während der Elternzeit wieder schwanger zu werden und nach dem Elterngeld vom ersparten zu leben. Welche Variante würde sich geldlich mehr lohnen? Vielen Dank im Voraus Mona


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählt, wenn sich nichts ändert, der Zeitraum der letzten 12 Mo vor der Geburt. Ohne Mo. mit MG und EG (bis zum 14 LM des ersten Kindes). Um so mehr Sie verdienen, um so besser. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Ganz einfach nach dem ersten Geburtstag sammelst du wen du nicht arbeitest jeden Monat eine Nullrunde fürs neue Elterngeld bis zum neuen Mutterschutz.


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