Liebe Frau Bader, ich erwarte Ende Oktober diesen Jahres mein 1. Kind. Ich möchte 2 Jahre Elternzeit einreichen und 1 Jahr bzw. 14 Monate (da mein Mann auch 2 Monate EG beantragt) das Elterngeld beantragen. Wir möchten, wenn alles klappt zeitnah ein zweites Kind (Hibbel Start wenn das 1 Kind 9 Monate ist). Macht es Sinn nach einem Jahr beim AG auf TZ wieder zu arbeiten (habe vorher VZ gearbeitet) oder lieber nicht wieder anzufangen und während der Elternzeit wieder schwanger zu werden und nach dem Elterngeld vom ersparten zu leben. Welche Variante würde sich geldlich mehr lohnen? Vielen Dank im Voraus Mona
von Aile1507 am 20.07.2018, 10:03