Worauf muss ich achten wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Worauf muss ich achten wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit dem 8.7.2016 Mama eines tollen Jungen. Bis Juli nächsten Jahres habe ich dieses Jahr meine Elternzeit verlängert. Elterngeld hatte ich nur für das gesamte erste Jahr angemeldet. Jetzt kommt Ende September ein kleines Mädchen durch meine 2te. Schwangerschaft hinzu. Wie genau gebe ich das an meinen Arbeitgeber weiter? Steht mir dann wieder Elterngeld zu? Wenn Ja, wie würde das dann berechnet werden? Letztendlich bin ich seit july letzten Jahres ohne jegliches Einkommen. Und kann ich wieder ab September 2 Jahre Elternzeit anmelden? Was wäre in meinem Fall noch ganz wichtig zu beachten? Ich danke Ihnen schon ganz herzlich im vorraus für ihre Mühe und ihre Zeit. Einen tollen Tag für Sie.

von Christina1 am 15.05.2018, 12:50



Antwort auf: Worauf muss ich achten wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2018



Antwort auf: Worauf muss ich achten wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?

teile deinem AG die schwangerschaft mit attest mit und beende deine laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. nur dann erhälst du das volle mutterschaftsgeld von AG und KK. den rest der elternzeit, der dir so zuurückgespielt wird, kannst du später nehmen. du musst beachten bei der beantragung des restes, dass dieser einen tag vor dem 8 geburtstag des kindes ENDEN muss. also rechtzeitig beantragen. elterngeld wären 300 euro plus geschwisterbounus, bis kind 1 drei jahre alt ist. du kannst natürlich wieder elternzeit beantragen fürs zweite kind, zwei jahre und das dritte aufheben für später. nur dann halt gucken, dass dir nix verfällt, denn alles, was über das 8. lebensjahr hinüberklappt, fällt unweigerlich weg

von mellomania am 15.05.2018, 13:25



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