Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Worauf muss ich achten wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Worauf muss ich achten wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?

Christina1

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit dem 8.7.2016 Mama eines tollen Jungen. Bis Juli nächsten Jahres habe ich dieses Jahr meine Elternzeit verlängert. Elterngeld hatte ich nur für das gesamte erste Jahr angemeldet. Jetzt kommt Ende September ein kleines Mädchen durch meine 2te. Schwangerschaft hinzu. Wie genau gebe ich das an meinen Arbeitgeber weiter? Steht mir dann wieder Elterngeld zu? Wenn Ja, wie würde das dann berechnet werden? Letztendlich bin ich seit july letzten Jahres ohne jegliches Einkommen. Und kann ich wieder ab September 2 Jahre Elternzeit anmelden? Was wäre in meinem Fall noch ganz wichtig zu beachten? Ich danke Ihnen schon ganz herzlich im vorraus für ihre Mühe und ihre Zeit. Einen tollen Tag für Sie.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB


mellomania

Beitrag melden

teile deinem AG die schwangerschaft mit attest mit und beende deine laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. nur dann erhälst du das volle mutterschaftsgeld von AG und KK. den rest der elternzeit, der dir so zuurückgespielt wird, kannst du später nehmen. du musst beachten bei der beantragung des restes, dass dieser einen tag vor dem 8 geburtstag des kindes ENDEN muss. also rechtzeitig beantragen. elterngeld wären 300 euro plus geschwisterbounus, bis kind 1 drei jahre alt ist. du kannst natürlich wieder elternzeit beantragen fürs zweite kind, zwei jahre und das dritte aufheben für später. nur dann halt gucken, dass dir nix verfällt, denn alles, was über das 8. lebensjahr hinüberklappt, fällt unweigerlich weg


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader; ich habe vom 21.06.2012 bis 24.04.2014 2 Jahre Elternzeit beantragt . Normalerweise müsste ich am 25.4.2014 wieder arbeiten.Was passiert wenn ich bekomme Ende Juli 2014 (Geburtstermin steht noch nicht fest) mein zweites Kind ? 1.Wie errechnet sich die neue Elternzeit 2.Wie errechnet sich das Elterngeld für das zweite ...

Meine Tochter ist 8 Monate und überlegen ein zweites Kind im Januar zurzeit bekomme ich Elterngeld (67%) meine Elternzeit endet 2016 falls ich schwanger werden sollte bekomm ich Dan wieder den gleichen Betrag an Elterngeld oder nur den Mindestsatz ?

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage. Und zwar bin ich grad in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Habe noch ca. 4 Monate Elternzeit. Jetzt bin ich aber wieder schwanger geworden und wollte fragen, wenn meine Elternzeit vorbei ist und ich wieder arbeiten gehe (wobei ich wieder beschäftigungsverbot bekommen werde) dann sind es ja nur 6 Monate die ...

Hallo, wie sieht es mit Bezahlung beim BV.wenn ich vor dem Arbeitsantritt wieder schwanger bin(TZ während der Elternzeit) ohne eine Tag mit der neuen Vereinbarung gearbeitet habe? Ich hoffe es ist so verständlich...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage, wie sich das verhält, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde. Ich bin gelernte Maler und Lackiererin und habe auch in dem Beruf gearbeitet. Als ich erfahren habe, dass ich schwanger war, hat mein Arbeitgeber mir ein Beschäftigungs Verbot ausgestellt. Mein Arbeitgeber musste mir dann ...

Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter ist im Januar 2017 geboren, Elterngeld habe ich über ein Jahr bezogen, Elternzeit habe ich zwei Jahre. Bin jetzt erneut schwanger, das Baby würde im Oktober 2018 geboren. Es ist eigentlich geplant, dass ich ab April wieder arbeite mit einer halben Stelle (Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit). In ...

Liebe Frau Bader, ich erwarte Ende Oktober diesen Jahres mein 1. Kind. Ich möchte 2 Jahre Elternzeit einreichen und 1 Jahr bzw. 14 Monate (da mein Mann auch 2 Monate EG beantragt) das Elterngeld beantragen. Wir möchten, wenn alles klappt zeitnah ein zweites Kind (Hibbel Start wenn das 1 Kind 9 Monate ist). Macht es Sinn nach einem Jahr beim A ...

hallo, ich beziehe bis einschließlich Juni 2020 elterngeld und meine elternzeit dauert bis Juni 2022. ich möchte ab Juli in einem anderen Betrieb bis zu 30 std arbeiten, da ich in meinem "alten" Betrieb nicht in teilzeit arbeiten kann. nun möchten wir allerdings ein 2.kind. welcher Betrieb muss das Mutterschaftsgeld bezahlen? und bei wem beantra ...

Guten Tag Frau Bader, Mein Mann und ich sind aktuell das 2. Kind am planen (erste Kind ist nun ein Jahr). Mir stellt sich die Frage, wie die Finanzelle Situation bei einer erneuten Schwangerschaft aussieht… Ich habe 6 Monate Basiselterngeld erhalten und bekomme noch bis zum 1.08.23 Elterngeldplus. zusätzlich gehe ich als 450 Euro Kraft auf mein ...

Guten Abend, ich habe im März dieses Jahres meine Tochter entbunden. Und habe das Basis elterngeld in Höhe vom 330€ beantragt und bekomme es noch bis 03/2023. Ich wollte schon im Sommer wieder arbeiten gehen und dann habe ich erfahren dass ich Schwanger bin, das habe ich meine Chefin besprochen und sie wissen von der SSW bescheid. Meine Frage ...