Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft neuer Vertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwangerschaft neuer Vertrag

Mona.W.

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Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag abzuschließen und erst bei Erhalt des Mutterpasses meinen Arbeitgeber zu informieren obwohl ich jetzt schon Kenntniss der Schwangerschaft habe? - Ist es auch rechtens nach Vertragsabschluss ein Beschäftigungsverbot zu bekommen ohne die Arbeit angefangen zu haben? Ich möchte abgesichert sein da ich mein 2 jähriges Kind versorgen muss. Vielen Dank schon mal LG!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, das geht nicht. Man kann, außer als Beamte, nicht die EZ vorzeitig beenden, um in ein BV zu gehen. Auch verstehe ich die Argumentation nicht. Ohne 2. Schwangerschaft hätten Sie das KInd ja auch fremdbetreuen lassen müssen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Du darfst die Elternzeit nicht vorzeitig beenden, wenn ein Beschäftigungsverbot im Raum steht, das ist gesetzlich verboten (Sozialbetrug). Das kan sowohl für dich als auch deinen Chef (wenn er es wissentlich macht) teuer werden.  In diesem Fall muss deine Elternzeit wie vorher vereinbart voll durchlaufen und erst danach greift das BV und du bekommst deinen Lohn. 


WonderWoman

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wer würde das bv denn aussprechen und warum? und was heißt "versorgen" in dem fall? ist das finanziell gemeint oder musst du das kind betreuen weil keine andere betreuung verfügbar ist?


Mona.W.

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Hi Das Bv spricht wenn meine Frauenärztin aus da ich im selben Betrieb wieder anfange wie in meiner ersten Ssw und dort sehr viel in Kontakt mit Infektionskrankheiten bin. Versorgen heißt finanziell und betreuen da wir nur einen 3 Tages Krippenplatz haben. Lg


Mona.W.

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Hi Gilt das auch für die verlängerte elternzeit? Der ursprüngliche Plan war eine Teilzeitstelle zu finden und bei meinen derzeitigen Arbeitgeber zu kündigen.  Die zweite Schwangerschaft ist ungeplant und ändert jetzt alles


WonderWoman

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wenn der grund für das bv im betrieb liegt (z.b. wie bei dir infektionsgefahr) hat der ag das bv auszusprechen und nicht der gyn.


WonderWoman

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wieso ändert die 2. schwangerschaft alles? es steht dir doch trotzdem frei bei einem anderen ag tz in ez zu arbeiten. es sollte halt ein bereich sein wo kein bv droht und wo die arbeitszeiten zur kinderbetreuung passen. du kannst theoretisch sogar alg beziehen in dem umfang wo du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. aber dann unbedingt ohne (fehlerhaftem) bv vom gyn, sonst gibt es kein geld.


Dojii

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Ja das gilt auch für eine verlängerte Elternzeit.  Durch ein BV entstehen Kosten für die Allgemeinheit, da der Arbeitgeber den BV-Lohn erstattet bekommt. Und wenn du diese Situation wissentlich hervorrufst, obwohl du eigentlich in Elternzeit bist, ist das Betrug. 


Ani123

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Das was sie planen ist Betrug. Sie können mit Zustimmung ihres Arbeitgebers die EZ beenden. Nur wird die Krankenkasse nachrechnen können, dass sie zu dem Zeitpunkt bereits schwanger waren und mit 7. Woche auch soweit, dass es möglich wäre, dass sie es wissen. Haben sie bereits einen Termin beim Gynäkologen vereinbart? Wenn ja beweist das, dass sie die Vermutung einer Schwangerschaft haben. Wenn nein, wie lange möchten sie warten bis zum Termin? Haben sie bereits jemanden mitgeteilt, dass sie vielleicht schwanger sind? Z. B. dem werdenden Vater? Wenn ja ist das ein Beweis dafür, dass sie die Vermutung haben schwanger zu sein.  Wie lange geht ihre EZ noch?  Da sie nur TZ arbeiten könnten können sie beim Arbeitgeber einen Antrag auf TZ in EZ stellen und dabei ihre Wunscharbeitszeiten mit angeben. Ihr Arbeitgeber kann den Antrag genehmigen oder im Ganzen oder zu Teilen, z. B. nur die Arbeitszeiten, ablehnen. Die Ablehnung muss er begründen. Meldet er dich nicht 4 Wochen nach nachgewiesene Zustellung gilt der Antrag automatisch wie gestellt genehmigt. Wichtig ist, dass sue den Antrag schriftlich per Einschreiben Einwurf stellen, damit sie nachweisen können, dass es eingegangen ist.  Sie können bei ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Zustimmung TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten zu können. Das sollten sie wie o. g. machen.  Wenn sie ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen muss er spätestens an ihrem 1. Arbeitstag eine Gefährungsbeurteilung machen. Wenn er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat müssen die ausüben. Das müssen sie auch wenn diese außerhalb ihrer Wunscharbeitszeiten liegen. Hat er keine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie spricht er das BV aus. Ihr Gynäkologe ist für das BV mit den von ihnen genannten Grund der Falsche dafür und das kann die Krankenkasse nachprüfen, was auch Folgen für den ausstellenden Arzt hat.  Während des BV müssen sie arbeitsfähig sein. Dazu hlrt auch, dass ihr 1. Kind so betreut sein muss als würden sie arbeiten. Das liegt nicht vor, wenn es nur an 3 Tagen betreut wird. Daher können sie nur TZ arbeiten.  Ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden. Dann müssten sie sofort arbeiten. Wegen fehlender Kinderbetreuung ist das bei ihnen nicht möglich. Ihr Arbeitgeber kann das der Krankenkasse melden. Diese wird prüfen, ob die Betreuung in VZ bestanden hat. Wenn nachgewiesen ist, dass das nicht der Fall war hat das Konsequenzen für sie. Z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das neue EG.    TIPPS um das EG zu erhöhen bzw. wie es erhöht wird:  - SUCHEN sie sich eine ARBEITSSTELLE welche sie TZ in EZ zu den Betreuungszeiten ihres 1. Kindes ausüben können. Das könnten sie auch zu sofort machen insofern ihr Arbeitgeber zustimmt.  - Bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes steht ihnen der GESCHWISTERBONUS beim EG in Höhe von 10 Prozent des neuen EG zu bzw. mindestens 75 €. - Wann ist ihr 1. Kind geboren? Haben sie Basis-EG oder EGplus bezogen? Je nachdem wann ihr 2. Kind geboren wird kann das von Relevanz sein um Monate auszuklammern und von vor dem Mutterschutz des 1. Kindes zu nehmen. Bei Basis-EG sind es 12 Monate, bei EGplus 14 Monate (insofern mindestens 14 Monate EG bezogen wurde).  Sollte ihr 1. KIND NOCH UNTER 1 JAHR sein und sie BASIS-EG beziehen könnten sie die übrigen Monate ZU EGPLUS UNWANDELN lassen. Daraus resultiert, dass mehr Monate für das neue EG ausgeklammert werden können.  - Denken Sie daran, die EZ IHRES 1. KINDES ZUM TAG VOR BEGINN DES MUTTERSCHUTZES DES 2. KINDES zu  BEENDEN. Die übrige EZ vom 1. Kind können sie bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Durch die Beendigung erhalten sie Mutterschaftsgeld in VZ.  - Der KINDSVATER wird FINANZIELL für sie zuständig sein. SOLLTE DAS NICHT REICHEN (inklusive Kindergeld, EG, Geschwisterbonus) können sie ANTRÄGE STELLEN AUF KINDERGELDZUSCHUSS UND WOHNGELD. - Auf Dauer werden sie wohl eine 5-TAGE-BETREUUNG FÜR BEIDE KINDER brauchen um arbeiten zu können. Wieviele Stunden diese beträgt müssen sue schauen, wie es möglich ist, sich finanziell selbst zu finanzieren mit zusammen mit dem Kindsvater. Lange in EZ bleiben ist leider nur möglich wenn es finanziell geht. Da dass bei ihnen nicht möglich ist sollten sie sich frühzeitig um Betreuungsplätze für beide Kinder kümmern, so dass ihr 2. Kind nach dem EG betreut ist und ihr 1. Kind dann auch 5 Tage betreut wird. 


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