BibiBi
Sehr geehrte Frau Bader, die Woche müsste ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben und am 2. Nov die Arbeit im Kindergarten anfangen. Vor ein paar Tagen hat aber der Frauenarzt mein Schwangerschaft bestätigt (7.Woche) und er meinte, dass ich wegen Infektionsgefahr nicht mehr im Kindergarten arbeiten darf und ich den Vertrag nicht unterschreiben soll. Ich mache mir jetzt finanzielle Sorgen und würde den Vertrag doch unterzeichnen und in der 12. SW meinen Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren. Werde ich dann Probleme haben? Welche Konsequenzen muss ich dann tragen? Der Frauenarzt hat mir nichts Schriftliches gegeben, auch den Mutterpass habe ich noch nicht bekommen. Er hat nur so entschieden, dass ich nicht in der Kita arbeiten darf. Sonst könnte ich eine andere Arbeit ausüben, aber niemand wird mich schwanger einstellen, meinte er. Ich finde es doof, wenn ich jetzt den Vertrag ablehne und dann von meinem Freund und Agentur für Arbeit finanziell abhängig werde. Auch das Elterngeld wird dann so wenig sein.
Hallo, 1. Unterschreiben. Wie sagt Kavallie: "sit back, relax, enjoy the ride!" 2. Über das BV entscheidet der Ag, nicht der Arzt. Liebe Grüße NB
Felica
Der Arzt hat gar nichts zu entscheiden. Das ist arg anmaßend und übergriefig was der da abzieht. Er zahlt ja auch nicht dein Gehalt. Sein Fachgebiet ist die Schwangerschaft und Entwicklung, nicht deine Arbeit. Du unterschreibt, informiert dann deinen AG und der entscheidet dann ob du arbeiten musst oder nicht. Den theoretisch darf dein AG dich woanders einsetzen wenn er geeignete Arbeit dort für dich hat. Ob er das hat oder nicht kannst aber weder du noch der Arzt wissen. Hier werden zB gerade schwangere Kreismitarbeiterinnen ans Telefon gesetzt, die dürften wegen Corona dort mithelfen.
BibiBi
Vielen Dank für die Antworten! Das habe ich mir auch gedacht, aber der FA hat mich echt verunsichert. Liebe Grüße
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, in verschiedenen Branchen, z.B. als Flugbegleiterin, darf man ja ab Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht mehr die ursprüngliche Tätigkeit ausüben, der Arbeitgeber darf ja aber "im Rahmen billigen Ermessens eine andere zumutbare Tätigkeit zuweisen." Sollte man hierzu eine temporäre Vertragsveränderung unterschreiben (die Zuwe ...
Hallo Frau Bader, gestern habe ich erfahren dass ich in der 10. SSW schwanger bin. Nächste Woche soll ich meinen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Die Ausbildung wird am 1.9.2020 beginnen. Kann ich den Vertrag unterschreiben, ohne dem Arbeitgeber etwas zu sagen und kann ich dann gleich ab Beginn der Ausbildung in Elternzeit gehen? Der errechnete ...
Hallo, ich bin Grundschullehrerin und in der 13. Woche schwanger. Mein derzeitiger Vertrag läuft zum Ende des Monats aus. Nun kann ich danach an einer anderen Schule einen 2-Monatigen Vertretungs-Vertrag (Schwangerschaftsvertretung) unterschreiben, allerdings weiß die Schulleitung nichts von meiner Schwangerschaft. Es steht auch ein eventuelles Bes ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Die letzten 10 Beiträge
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Selbstständig während Elternzeit
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit